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Klimaanlage allgemein
#1

Hi,

hoffe Ihr hattet alle schöne Ostern. Mal eine Frage zur Klimaanlage:

Auto meiner Freundin hat aufgrund einer nicht korrekt durchgeführten Reparatur des Kühlsystems (lockerer Kühlschlauch oder Luft im Kühlkreis) kurz nach dem Werkstattaufenthalt einen Motorschaden. Werkstatt hat den Fehler zugegeben, das ist nicht mein Problem.
Bei der Reparatur wurden neben Kühlschläuchen auch der Klimakompressor getauscht, weil Lagerschaden. Aus diesem Grund meinte ich, die Werkstatt solle auch gleich den Trockner tauschen. Nun steht das Auto wegen des Motorschadens 3 Wochen mit einem offenen Klimasystem rum. Meinem Verständnis nach, ist doch der Trockner nichts anderes als ein Behälter mit hygroskopischen Salzen. Kann ich diese Reparatur als nicht erbracht sehen, wenn der Trockner nun nach 3 Wochen rumstehen und nicht erneut getauscht wird? Oder hat das Klimasystem Ventile, damit in solch einem Fall keine Umgebungsluft in die Leitungen gelangt? Danke für Eure Hilfe!

Grüße
Hagen
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#2

Meines Wissen nach muss das ganze System dann erst getrocknet werden .
Trockner wohl auch erneuert werden .
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#3

Hi

Trockner sollte neu wenn das System solang offen war
das sollte bei so einer Reparatur (geht sicher über die Versicherung der Werkstatt ) kein Problem sein
Beim Befüllen darauf achten das ein Kontrastmittel verwendet wird (Kontrolle der Dichtigkeit)
sonst kommt das Teil an das Klima Befüllgerät , hier wird eh erst abgesaugt dann öl vom Kompressor abgesaugt dann frisches Kompressoröl und die richtige Menge R134a befüllt
da kann die Werkstatt nicht soo viel falsch machen macht das Teil eigentlich allein

nach 2-3 Wochen mit uv Lampe kontrollieren ob das Kontrastmittel irgendwo rausgekommen ist (Dichtigkeit der Anlage)
mfg
Peter

Jagdludenfahrer
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