Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Tausch Kombiinstrument
#1

Hi
für meinen 210er könnte ich ein AMG Instrumententräger bekommen.
Wie ist das mit dem KM Stand ist der im Instrument gespeichert?
Nachteil wäre für mich dann das das neue Teil mehr KM hat als mein Auto?
(Sorry wenns ne blöde Frage ist ):wimmer:
Gruß
Uli

Ich fahre langsam.....bis das Öl warm istCool

SL 500 (1999)
280 SL R107 (1985)
SL 55 Performance R 230 (2005)
380 SE (1983)
E 420 (1994)
Porsche 993 C4
GLK 350 CDI 4m (2012)
VW Käfer 1200 (1964)
Zitieren
#2

In Deutschland ist es nicht mehr erlaubt, aber Geüchten zufolge machen das freundliche Menschen jenseits der niederländischen Grenze passend....


Patrick

230.475
129.063
Zitieren
#3

oder genauso freundliche, schwer zu verstehende Menschen ca 200km von Dir im süden über die Grenze.Dort ganz offiziell in den Werkstätten

Micha
Zitieren
#4

Hallo :punk:,

ich habe beruflich mit Tachometern und Zusatzinstrumenten zu tun - Die Aussage, dass das Verstellen des Kilkometerstandes verboten ist, ist so nicht ganz richtig.

In dem hier vorliegenden Fall ist es sehr wohl zulässig, da es sich um einen Austausch w/ eines Defektes (Das alte KI hat doch einen Defekt - OOOOOOOODDDDDDDDDDDEEEEEEEEEEEEEEERRRRRRRRRRRR ?). Wichtig ist nur folgendes: Die Prozedur muss genauestens dokumentiert werden. D.h. alter und neuer Kilometerstand, oder alter und aktueller Kilometerstand des "neuen" KI's - z.B. durch eine Rechnung. Auf diesen Umbau muss dann bei einem Verkauf unaufgefordert hingewiesen werden - ...und schon ist das Ganze legaL Gut macht es sich auch immer noch das originale KI aufzubewahren.

Letztendlich kannst Du Dir auf Deinem KI einstellen was Du willst - Es ist schliesslich Dein Auto - Strafbar ist nur die Änderung des Kilometerstandes zur Erhöhung des Fahrzeugwertes beim Verkauf.

LG Thomas :bier:

[SIGPIC][/SIGPIC]
Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
Zitieren
#5

brett_pit schrieb:Letztendlich kannst Du Dir auf Deinem KI einstellen was Du willst - Es ist schliesslich Dein Auto - Strafbar ist nur die Änderung des Kilometerstandes zur Erhöhung des Fahrzeugwertes beim Verkauf.

LG Thomas :bier:

Hallo Thomas!
Da bist du nicht auf dem neuesten Stand !

Tachomanipulation jetzt strafbar | Veränderung des Kilometerstandes

Gruß,

Patrick

Edit: Was ich damit sagen wollte: natürlcih darfst du beim Defekt dein neues KI neu codieren lassen vom Freundlichen, aber das Codieren der "Tachoschrauber" ist so nicht mehr ohne weiteres zulässig!

230.475
129.063
Zitieren
#6

§ 22b StVG

Aber es ist doch keine Verfälschung des Messergebnisses wenn Du den "alten" Tachostand auf dem "neuen" KI einstellen (lassen) würdest, oder?

:engel:
Nerd
Zitieren
#7

KaeptnNemo schrieb:Hallo Thomas!
Da bist du nicht auf dem neuesten Stand !

Tachomanipulation jetzt strafbar | Veränderung des Kilometerstandes

Gruß,

Patrick

Edit: Was ich damit sagen wollte: natürlcih darfst du beim Defekt dein neues KI neu codieren lassen vom Freundlichen, aber das Codieren der "Tachoschrauber" ist so nicht mehr ohne weiteres zulässig!


@Patrick
...und was steht da jetzt Anderes, als ich gesagt habe :frage:
Du solltest nicht nur einzelne Teile herauspicken, sondern den Beitrag als Ganzes zusammen lassen :daumenr:

[SIGPIC][/SIGPIC]
Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
Zitieren
#8

Nerd schrieb:§ 22b StVG

Aber es ist doch keine Verfälschung des Messergebnisses wenn Du den "alten" Tachostand auf dem "neuen" KI einstellen (lassen) würdest, oder?

:engel:
Nerd

Hallo Volker :punk:

...genau so !!! ...und nichts anders habe ich gesagt. Also entweder das "neue" Ki umcodieren oder die Tachostände protokollieren - Vollkommen legal.

LG Thomas :bier:

[SIGPIC][/SIGPIC]
Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
Zitieren
#9

Nein Thomas!
Letztendlich, so wie du es nennst, kannst du nicht mit deinem Tacho machen, was du möchtest, sondern Manipulationen sind nur in ganz besonderen Einzelfällen erlaubt!
Früher war die Rechtslage so, dass du beliebig ändern konntest, solange du damit keinen Betrug begehen wolltest. Nach neuem Paragraph 22 ist jegliche Veränderung sowie die Bereitstellung oder Vorbereitung der Möglichkeit zur Veränderung strafbar!
Also nicht "letztendlich" , sondern nur im speziellen Einzelfall ist es erlaubt und es gilt eben nicht mehr " du kannst mit deinem Auto machen was du willst!" !

Patrick

230.475
129.063
Zitieren
#10

Letzt endlich ist es doch so:

Ich will ein anderes KI - warum auch immer - und der GTO (Gebrauchtteileonkel) hat dieses. Also wird getauscht - soll mich mal jemand verklagen, wenn ich in meinem Auto ein solches verbaut habe.
Betrug wird es doch erst, wenn das KFZ veräußert wird und die Änderung verschwiegen wird. Sonst wäre auch ein defekter Km - Zähler automatisch Betrug. Würde heissen, Zähler defekt - Auto verschrotten.
Irgend eine praktikable Lösung muß es ja geben...


lg poldi
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Päda
18.08.21, 17:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste