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§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, ...
Also nochmal: §§22 ist nicht mehr aus den VERKAUF beschränkt, das war ja die Novelle des Gesetzes! Messung verfälschen "auch zum eigenbedarf" verboten, KI anpassen erlaubt
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KaeptnNemo schrieb:Nein Thomas!
Letztendlich, so wie du es nennst, kannst du nicht mit deinem Tacho machen, was du möchtest, sondern Manipulationen sind nur in ganz besonderen Einzelfällen erlaubt!
Früher war die Rechtslage so, dass du beliebig ändern konntest, solange du damit keinen Betrug begehen wolltest. Nach neuem Paragraph 22 ist jegliche Veränderung sowie die Bereitstellung oder Vorbereitung der Möglichkeit zur Veränderung strafbar!
Also nicht "letztendlich" , sondern nur im speziellen Einzelfall ist es erlaubt und es gilt eben nicht mehr " du kannst mit deinem Auto machen was du willst!" !
Patrick
Aber Patrick,
er will doch nicht den "alten" Tacho manipulieren, sondern nur ausbauen.
Den "neuen" Tacho auf den richtigen km-Stand des Autos zu bringen, in welches das KI eingebaut wird - da sehe ich kein Verfälschen, sondern ein "Berichtigen" des falschen (zu hohen) km-Standes.
"Altes" KI auslesen, Daten zwischenspeichern (z. B. im HHT) und auf "neues" KI übertragen. Problematisch dürfte nur sein, ob das HHT die ausgelesenen Daten auf ein gebrauchtes KI überträgt. Könnte möglich sein :pfeif:
Gerüchten nach kann der km-Stand nur vorgestellt werden. Ob es stimmt :frage:
:engel:
Nerd
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Mit der SD kann der km-Stand (am 129er9 nur beliebig eingestellt werden, wenn der km-Stand weniger als 250km sind. Danach kann er nur vorgestellt werden. Ausnahme: US-Tachos, die können auch nicht vorgestellt werden, wenn die Initial-Schwelle überschritten ist!
Die anderen Fälle muss andere Software machen ;-)
Interessant wäre mal zu prüfen, ob das R129-KI ein Überlaufregister hat, was sich den Nulldurchgang merkt, wenn ich manuell 999999 eingestellt habe...
Ich habe nur Thomas Aussage kritisiert, dass jeder mit seinem KI machen kann was er will, solange es nicht zu einer Täuschung führt, und das ist eben seit der Gesetzesnovelle nicht mehr erlaubt. Das wollte ich damit ausdrücken !
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.11, 10:55 von
KaeptnNemo.)
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Hallo Patrik,
ich glaube wir brechen die Diskussion an dieser Stelle ab - Du willst es offensichtlich falsch verstehen.
Gruss Thomas
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.11, 11:23 von
brett_pit.)