32V schrieb:Zu 2:
Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn die Reifengröße bereits
eingetragen ist und es sich um orig. DB-Felgen mit Freigabe oder
Felgen mit fahrzeugspezifischer ABE handelt.
So isses.
Da der Threadstarter aber die gewünschte Reifengröße noch nicht in seiner Zulassung stehen hat, sollte er auf jeden Fall zur Abnahme.
Ich empfehle übrigens auch noch mal hier nachzulesen:
Scotti95 schrieb:Und wenn ich VA und HA 235/45 R17 mache ?
Hallo zusammen,
ich möchte vorstehendes gerne noch mal aufnehmen, da ich am WE im Winterquartier war, mir die Reifengröße näher angesehen habe und jetzt nichts mehr verstehe.
Was sind das für Felgen (ja klar, AMG, aber Styling II?)? So wie ich das gesehen habe sind die rundum mit 235/45R17 bestückt.
TÜV hat im Dezember bei der Vollabhanme nach §21 StVZO nichts bemängelt!!!
Hallo,
ich war gestern beim GTÜ um neue Federn eintragen zu lassen. Dabei hat er die, die ausgebaut wurden natürlich gestrichen.
So weit so gut. Allerdings hat er mir auch 17" Felgen gestrichen, da ich ja 18" drauf habe. Hab natürlich gleich protestiert, könnte die Dinger ja zu Hause liegen haben.
Er hat gesagt, daß die neuen Federn (obwohl das Fahrzeug höhergelegt wurde!) nur mit den 18 Zöllern vorgestellt wurden. Wenn ich nun wieder 17" fahren möchte, muß ich erneut antanzen - und erneut 45,-€ löhnen.
Frage an euch: hat das jemand schonmal erlebt? Ist das richtig so? Denn ich kenne diese Prüfstelle schon lange und die haben bisher sehr kundenorientiert gearbeitet.
Wie gesagt: das Fahrzeug wurde von -60mm auf -30mm gebracht, d.h. alle Blecharbeiten wie Kantenumlegen usw. blieb natürlich.
SlWinni schrieb:Hallo,
ich war gestern beim GTÜ um neue Federn eintragen zu lassen. Dabei hat er die, die ausgebaut wurden natürlich gestrichen.
So weit so gut. Allerdings hat er mir auch 17" Felgen gestrichen, da ich ja 18" drauf habe. Hab natürlich gleich protestiert, könnte die Dinger ja zu Hause liegen haben.
Er hat gesagt, daß die neuen Federn (obwohl das Fahrzeug höhergelegt wurde!) nur mit den 18 Zöllern vorgestellt wurden. Wenn ich nun wieder 17" fahren möchte, muß ich erneut antanzen - und erneut 45,-€ löhnen.
Frage an euch: hat das jemand schonmal erlebt? Ist das richtig so? Denn ich kenne diese Prüfstelle schon lange und die haben bisher sehr kundenorientiert gearbeitet.
Wie gesagt: das Fahrzeug wurde von -60mm auf -30mm gebracht, d.h. alle Blecharbeiten wie Kantenumlegen usw. blieb natürlich.
:ausflipp:
Gruß
Winni
Hallo Winni,
ich denke schon, dass der Prüfer Recht hat.
Egal ob tiefer- oder höherlegen - neue Federn werden wohl nur mit der aktuell montierten Rad-/Reifenkombination eingetragen! Die originalen Felgen (bei Dir wahrscheinlich die 16-Zöller) sollten davon allerdings unberücksichtigt bleiben und weiter zulässig sein.
Meine Spurplatten sind z. B. lt. Abnahme auch nur für die vorgeführte Rad-/Reifenkombination (auch 18 Zoll) abgenommen. Würde ich jetzt andere Felgen montieren, müssten die Spurplatten auch wieder neu abgenommen werden.