Felgen eintragen lassen ? -
Scotti95 - 01.03.14
Hallo Leute,
wollte mal fragen ob es noetig ist, Felgen einzutragen die von MB freigegben sind.
Ich habe im Fahrzeugschein 225/55/16 drin stehen und habe bei MB die zulaessigen Rad-Kombi ausgedruckt.
Da steht das VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 freigegeben sind.
Muss ich das vom TUV in der Zulassung Teil I eintragen lassen ?
Gruss
Michael
Felgen eintragen lassen ? -
SL Hubsi - 01.03.14
Hallo Michael
Welche Felgen willst du fahren?
Felgen eintragen lassen ? -
SL Hubsi - 01.03.14
VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 geht nicht da der Abrollumfang nicht paßt, gehen würde:VA 235/45 R17 und HA 255/40 R17
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Scotti95 - 01.03.14
Hallo,
habe an 8.0 x 17 gedacht
Gruss
Micha
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Scotti95 - 01.03.14
Und wenn ich VA und HA 235/45 R17 mache ?
Felgen eintragen lassen ? -
SL Hubsi - 01.03.14
Zum Beispiel Brabus 8x17 ET30 geht
Felgen eintragen lassen ? -
Gebräu - 01.03.14
Hallo Scotty95 (Michael),
unter folgendem Link findest Du die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für den R129 welche eintragungsfrei sind.
http://wiki.mercedes-benz-classic.com/index.php/Zul%C3%A4ssige_Rad-/Reifenkombinationen
Dann gibt es im WWW noch einen Reifenrechner zur Kontrolle ob alles stimmt:
http://www.reifensuchmaschine.at/reifen_rechner/reifenrechner.htm
LG Volker
Felgen eintragen lassen ? -
SL-BB - 02.03.14
SL Hubsi schrieb:VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 geht nicht da der Abrollumfang nicht paßt, gehen würde:VA 235/45 R17 und HA 255/40 R17
Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!
Scotti95 schrieb:Muss ich das vom TUV in der Zulassung Teil I eintragen lassen ?
Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
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Gebräu - 02.03.14
SL-BB schrieb:Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Verstehe ich jetzt nicht? In den Unterlagen von Mercedes steht:
"Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."
LG Volker
Felgen eintragen lassen ? -
32V - 02.03.14
SL-BB schrieb:Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!
Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Zu 1:
ASR steigt evtl. schon bei geringsten Abweichungen aus.
Ich fahre deshalb vorne und hinten 245/40R18.
So bleibt er auf der Hinterachse "agil".
Zu 2:
Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn die Reifengröße bereits
eingetragen ist und es sich um orig. DB-Felgen mit Freigabe oder
Felgen mit fahrzeugspezifischer ABE handelt.
So isses.