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Hi Adrian, da kann ich dir nur Raten dich vielleicht mal mit Poldi in Verbindung zu setzen.
Willst du den Herrgott zum Lachen bringen.......Mach Pläne :pfeif:
Ok, ich werde es mal ausprobieren und euch auf dem laufenden halten.
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Hallo Issue, hier ist Thomas, neu im Forum, hab genau das gleiche Problem wie du schilderst.
Wie ist es dir ergangen? Reparatur oder neu? Danke für deine Rückmeldung! LG, Thomas
Oh Sorry das ich hier nicht mehr geschrieben habe.
Habe das Teil demontiert. Innen war ein Leiterplättchen verschoben. Nachdem das neu positioniert war und etwas Fett dazu gekommen ist läuft das Teil nun wieder.
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pumpe raus, stopfeñ rein, das ganze überflüssige gerausel. rausschmeissen, 2 blenden gebraucht ohne loch kaufen, lackieren. und fertig. kostet 2 stunden und man ist die lästige überflüssige wischwasch los. :kicher:
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Danke für die Info. Werd halt auch das Teil zerlegen. Lg
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Hallo Tom,
Hast du es reparieren können, was wars bei dir?
Ihr habt den rechten Wischermotor ausgebaut oder? War ja mal die rede dass ev die Steuerung im linken sein könnte.
Hab am woende auch in wischwasser geduscht bis ich den Stecker von der Pumpe ab hatte...
Nur Schlüsselabziehen bringt nichts...! :ausflipp:
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Registriert seit: 01.04.2013
Hallo Leute ich habe das Teil reparieren können so wie im Forum beschrieben. Auseinander nehmen, Blättchen verschieben. Viel Spaß beim Schrauben und einen lieben Gruß, Tom
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Vielleicht gelten in der Schweiz andere Regeln. M.W. müssen die Xenon bei uns in D eine Reinigungsanlage besitzen. Abklemmen hilft also nichts; man kommt nicht durch den TÜV.
Gruß Werner
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Hallo,
wenn eine Reinigungsanlage verbaut ist muss sie auch funktionieren, sonst wird es mit dem Tüv kritisch....aber grds. brauchen vor dem 01.04.2000 zugelassene Fahrzeuge keine Reinigungsanlage.
Für alle Leseratten nochmal auzugsweise:
"In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern-
und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht") ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden).
Es sind Sonderfälle bekannt geworden von Pkws, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und automatischer Leuchtweiten- Regelungseinrichtungen ausgestattet sind. Dann sind diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen."
Grüsse
Ludger
LG Ludger
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit :daumenh:
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