Die Bezeichnung "Ab Platz" ist hier in der BRD nicht so geläufig. Hiesige "Fähnchenhändler" weisen gewöhnlich mit dem Hinweis "Nur an Händler/Wiederverkäufer" bzw. "Nur für Export" aus.
Der Ausdruck "Verkauf ab Platz" bedeutet wohl, dass ein Fahrzeug ohne Garantie und ungeprüft zum Verkauf angeboten wird. Es handelt sich oft um ältere Fahrzeuge, die für den Export bestimmt sind. Diese Fahrzeuge können - müssen jedoch nicht zwingend - Mängel aufweisen.
Eine interessante rechtl. Bewertung habe ich hierzu mit einem Fallbeispiel gefunden:
Beratung | saldo 7/2004
Auto ab Platz verkauft - hafte ich für Mängel?
Ich habe meinen alten Renault Espace für 7500 Franken verkauft. Der Käufer hat mir nun mitgeteilt, dass das Automatikgetriebe kaputt sei - der Schaden betrage 4800 Franken. Er verlangt, dass ich die Reparatur bezahle oder das Auto zurücknehme. Bin ich dazu verpflichtet, obwohl ich vom Defekt nichts wusste
und auf der Rechnung «ab Platz» steht?
Hierzu die Antwort:
Ungeschoren kommen Sie nicht davon: Jeder Verkäufer haftet grundsätzlich ein Jahr lang für allfällige Mängel seiner Ware - auch wenn er sie nicht gekannt hat. Wer diese Verantwortung nicht tragen will,
muss dies klar ausdrücken. Etwa mit der Vertragsklausel: «Keine Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.» Die Erklärung «ab Platz» entlastet den Verkäufer nicht.
Der Käufer hat jetzt die Möglichkeit, entweder einen Teil des Kaufpreises zurückzufordern oder - bei diesem gravierenden Mangel - sogar vom Vertrag zurückzutreten.
Ergo: Fahrzeug genau prüfen. Den Kaufvertrag prüfen. Ich kenne das Schweizer Vertragsrecht nicht. Dann entscheiden.
-Chris-