sl500 amg schrieb:hi,
weiß jemand wie der tüv das regelt wenn für felgen kein abe gutachten vorliegt.
Hallo :punk:,
"ABE" = "Allgemeine Betriebs-Erlaubnis": Hier muß nur das Schriftstück mitgeführt werden, da in der ABE die zulässigen Fahrzeuge aufgeführt sind.
"Gutachten": Dient dem Prüfer zur Eintragung, da hier entscheidende, technische Daten aufgeführt sind.
Letztendlich hast Du nur drei Möglichkeiten:
Zum Einen: Du hast ein Gutachten zu den Felgen - Eintragung durch den TÜV
Zum Anderen: Auf den Felgen steht eine KBA-Nummer anhand derer der Prüfer das passende Gutachten heraussuchen kann - ...und er kann, wenn er denn will. Das absolute Minimum ist ein Tragfähigkeitsgutachten, daß die Traglast einer Felge enthält. Alles weitere ist dann Sache des Prüfers: Größe (Kann man messen), Einpresstiefe (Kann man ebenfalls messen), Freigängigkeit, Reifengröße zur Felge, Abrollumfang (w/Tacho) usw usw.
Letzte Variante: Du googelst im Netz mal nach einer ABE.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik
