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Hallo,
da hier mal was von 500.000 km geschrieben wurde, bin ich davon ausgegangen, dass er wohl 300.000 plus hat. 110.000 km ist für einen 12-Ender nichts. Wie bist du denn an die Rechnung gekommen? Vom Verkäufer doch wohl nicht, oder? Kann sie als Beweismittel vor Gericht genutzt werden? Kann man jetzt davon ausgehen, dass der Verkäufer einen bekannten Mangel verschwiegen hat? Was ist im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft festgehalten? Wenn alle Fragen aus deiner Sicht positiv zu beantworten sind und du eine gute Rechtschutz im Rücken hast, würde ich weiter machen. Als Ziel würde ich die Wandlung des Vertrages anstreben. Dabei musst du natürlich sicher sein, dass der Verkäufer zahlungsfähig ist.
Gruss
Jamie
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das mit der Re wäre mal ein Anhaltspunkt. :daumenh: Riecht nach Zeugeneinvernahme ... :eek:
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Beim Kauf lagen keine Rechnungen vor, denn die beiden älteren Herrschaften haben mehrere Häuser/Wohnsitze und konnten nicht genau sagen wo sie die Rechnungen aufbewahren. Das Auto 1.Besitz neue Bremsen mit Scheiben, alle Öle gewechselt, neuer Verdampfer Klima anlage eigentlich komplett überholt machte einen guten Eindruck.
Auf Nachfragen unter Zeugen meinerseits hieß es der Motor läuft einwandfrei und das Hydraulische Fahrwerk wäre ok.
Nachdem der Motor die Grätsche gemacht hat hab ich dem Verkäufer erstmal nichts davon gesagt. Ich hab ihm geschrieben, dass ich das Auto als oldtimer haben möchte und eine Historie anlegen. Dazu wäre es interresant die Kaufrechnung von damals und die Rechnungen der Reparaturen zu haben. Er ist darauf eingegangen und hat mir alles was er noch gefunden hat geschickt.
Da hat er wohl nicht aufgepasst und eben diese letzte Rechnung mitgeschickt.
Jetzt kann er und sein Mechaniker sich aber aufgrund der letzten 2 Jahre in denen der Wagen nicht mehr gefahren wurde sich an rein gar nichts mehr erinnern.:verdaechtig:
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Sorry,
aber die Geschichte wird immer skurriler. Ich melde mich aus diesem Thread ab.:frage:
Gruss
Jamie
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Hallo Andi,
ich komme aus Augsburg. Es sind genau 138 Kilometer nach Isny.
Wenn Du keine eindeutigen Beweise hast, würde ich das Vergleichsangebot vom Richter annehmen. Es kommt nicht so richtig rüber ob Du dies beweisen kannst.
Gruß
Claudio
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Hallo!
Der Vergleich ist ja schon gescheitert.Der Richter möchte 4500,-und der Verkäufer hat 2000,-geboten.D.h.das der Verkäufer stimmt einer verhältnismäßigen vorgeschlagenen Summe nicht zu.Wenn die Güteverhandlung fruchtlos bleibt kann der Richter auch ein schrifliches Urteil aussprechen was dann für beide bindend ist.Natürlich kann das auch in der nächsten Instanz angefochten werden kann.Wenn du allerdings 6000,-haben möchstes wird der Richter das aber nicht blanko ohne irgendwelche Gutachten festlegen.Der will ja wissen worauf sich die Schadenssumme stützt um wiederum nicht die Gegenpartei zu benachteiligen.Gutachten bedeutet aber das erstmal dafür investiert werden muß damit ein aussagekräftiges Urteil bei raus kommt .Welche Kosten das schon verschlingt steht natürlich in den Sternen.Ich hoffe das du eine Rechtschutzversicherung hast.Wenn du dich auf die 4500,-einlässt
hast du den Richter hinter dir.Bei 6000,-nur bedingt.Damit der Schuss für dich nicht nach hinten losgeht überlege ob du lieber die 4500,-nimmst.
Und ob der Mechaniker sich noch an das Auto erinnert spielt ohnehin eine untergeordnete Rolle.Die Vetragspartner sind Käufer und Verkäufer.
Gruß
Harald
Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.
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Mein RA hat mir zugestimmt bei den 6000€. Er ist der Meinung wir können uns evtl. auf 5000€ runterhandeln lassen. Wenn wir bei 4500€ ja sagen könnte die Gegenseite noch 1000€ runterhandeln, dann reichts nicht für die hälfte des Schadens.
Dank euch für eure Meinung.
Gruß
Andi
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In Zukunft "Finger weg vom 600 SL" ... dann klappt es auch "meist"!
Alles Gute!
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Na ich hoffe, dass es so auch irgendwann klappt:engel:
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Nach so vielen Tipps, wie ist denn der aktuelle Urteilsstand? :frage: