15.09.11, 07:03
Bassmann schrieb:Hi Willy,
wieso vorgeschrieben? Das ist nicht richtig. Wir haben keine Airbag-Pflicht in der BRD.
Ich denke eher, das ist eine Sache der Produkthaftung. Wenn ein 20 Jahre alter Airbag nicht zündet ist der Hersteller halt raus aus der Nummer.
Meine Infos lauten: Es handelt sich um eine Herstellerempfehlung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Airbags tauschen.
Es wird aber keiner dazu gezwungen und der Tüv kontrolliert nur die Warnleuchte.
Gruss
-Chris-
Hallo Christian...,
mag ja sein das es keine Pflicht ist... aber er ist in den Allermeisten R129 verbaut als Sicherheitsrelvantes Zubehör und somit gilt:
Zu beachten ist, dass es von Mercedes Benz eine Arbeitsanleitung aus dem Jahre 2008 gibt, die ausdrücklich darauh hinweist, dass bei Fahrzeugen vor dem Baujahr Ende 1992 nach 15 Jahren die Airbageinheiten getauscht werden müssen.
Hiervon sind seit 2004 R129 aus den Jahren 1989 bis einschließlich 1992 betroffen.
Hintergrund: Alte Airbags aus diesen Buujahren unterliegen einem Alterungsprozess, neuere Airbags jedoch nicht mehr.Eine Airbag Erneuerung beinhaltet in der Regel den Tausch des kompletten Lenkrades. Deshalb, Achtung bei R129 von 1989 bis Ende 1992 und nachfragen.
Genau der TÜV kontrolliert nur die Warnleuchte... für alles Andere bist du als Halter bzw. Fahrer eigenverantwortlich oder die Werkstatt deines Vertrauens weiß das mit dem Airbag.
Wäre doch mal spamnnend zuwissen was die Versicherer sagen wenn im Ernstfall der Airbag nachgewiesen aus Wartungsmängel nicht seinen Dienst tunt und vor Schäden bewahrt..?
Fazit: Ist ein Airbag verbaut sollte der auch wie vorgeschrieben gewartet werden Ausnahme die Neueren wartungsfreien.
Greetz...Willy:drive:
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