05.03.10, 20:29
Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO) lt Wiki. Minusabweichung ist nicht erlaubt.:knueppel:
tradition ist nicht das bewahren der asche sondern das weitergeben des feuers. gez. Uncle Benz

