06.11.09, 17:47
XL-Andi schrieb:..habe gestern nochmal beim Tüv reingeschaut und erfahren das alles was nicht im Fahrzeugschein steht auch nicht gefahren werden darf,es ist immer nur noch eine Reifendimension eingetragen,Sonderräder und Reifen oder andere Fahrwerke)u.s.w. müssen eingetragen werden nachträglich oder mit ABE belegt werden(Gutachten/Teilegutachten ) sind keine Freifahrtsscheine. Andreas
Aber die Zulassungsbescheinigung betrifft das wohl nicht!
