03.09.20, 14:58
Der TüV sollte kein Problem sein, denn die Unzulässigkeit gilt nur für Scheinwerfer. Nebelleuchten sind keine Scheinwerfer. Also ausgenommen.
Schau doch beispielsweise mal unter http://www.bussgeldrechner.org, Stichwort "gelbe Scheinwerfer". Dort heißst es sinngemäß: Scheinwerfer müssen gemäß StVZO weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten, lackiert oder foliert sein ... Die Folierung muss "Selective Yellow" entsprechen.
Grüsse
Eddy
Schau doch beispielsweise mal unter http://www.bussgeldrechner.org, Stichwort "gelbe Scheinwerfer". Dort heißst es sinngemäß: Scheinwerfer müssen gemäß StVZO weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten, lackiert oder foliert sein ... Die Folierung muss "Selective Yellow" entsprechen.
Grüsse
Eddy

