24.03.09, 17:33
Hallo zusammen,
grundsätzlich sollte man wenn man sich nicht sicher ist ob defekte Verdeckscheiben als Glasschaden anerkannt werden(sollte Standart) sein, in den Bedingungen nachlesen. In der Regel ist das aber eingeschlossen. Den Schaden am besten direkt mit einem Kostenvoranschlag bei der Gesellschaft melden. Wenn es ein Tarif mit Werkstattbindung ist wird die Gesellschaft eine Werkstatt vorschreiben(manchmal entfäält dann der SB) ansonsten nach Reparaturfreigabe die Werkstatt beauftragen und mit der Gesellschaft direkt abrechnen lassen. Zur HUK: Das Schutzschild in deren LOGO dient nur zum Eigenschutz. Im Bereich Schadenregulierung gibt es meiner Meinung nach kaum eine schlechtere Gesellschaft am Markt. Als Versicherungsmakler spreche da aus Erfahrung. Am bestem merkt man das wenn man mal selber einen Schaden hatte mit jemandem der bei der HUK versichert ist. Ich kann also nur abraten. Früher war es die Allianz heute eben die HUK. Hier muss man Hartnäckigkeit beweisen.
Viele Grüsse
grundsätzlich sollte man wenn man sich nicht sicher ist ob defekte Verdeckscheiben als Glasschaden anerkannt werden(sollte Standart) sein, in den Bedingungen nachlesen. In der Regel ist das aber eingeschlossen. Den Schaden am besten direkt mit einem Kostenvoranschlag bei der Gesellschaft melden. Wenn es ein Tarif mit Werkstattbindung ist wird die Gesellschaft eine Werkstatt vorschreiben(manchmal entfäält dann der SB) ansonsten nach Reparaturfreigabe die Werkstatt beauftragen und mit der Gesellschaft direkt abrechnen lassen. Zur HUK: Das Schutzschild in deren LOGO dient nur zum Eigenschutz. Im Bereich Schadenregulierung gibt es meiner Meinung nach kaum eine schlechtere Gesellschaft am Markt. Als Versicherungsmakler spreche da aus Erfahrung. Am bestem merkt man das wenn man mal selber einen Schaden hatte mit jemandem der bei der HUK versichert ist. Ich kann also nur abraten. Früher war es die Allianz heute eben die HUK. Hier muss man Hartnäckigkeit beweisen.
Viele Grüsse
