03.03.14, 00:10
32V schrieb:Zu 2:
Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn die Reifengröße bereits
eingetragen ist und es sich um orig. DB-Felgen mit Freigabe oder
Felgen mit fahrzeugspezifischer ABE handelt.
So isses.
Da der Threadstarter aber die gewünschte Reifengröße noch nicht in seiner Zulassung stehen hat, sollte er auf jeden Fall zur Abnahme.
Ich empfehle übrigens auch noch mal hier nachzulesen:
http://www.r129-forum.de/showthread.php?...+gutachten
insbesondere die Beiträge #9, #10 und #11!
Unser Forenkollege balou1207 hat es sehr gut erklärt! Und wenn er es nicht weiß....
Gruß, Thomas

