02.03.14, 10:38
SL-BB schrieb:Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Verstehe ich jetzt nicht? In den Unterlagen von Mercedes steht:
"Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."
LG Volker
Gruß
Volker
Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.

