Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Felgen eintragen lassen ?
#1

Hallo Leute,

wollte mal fragen ob es noetig ist, Felgen einzutragen die von MB freigegben sind.

Ich habe im Fahrzeugschein 225/55/16 drin stehen und habe bei MB die zulaessigen Rad-Kombi ausgedruckt.

Da steht das VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 freigegeben sind.

Muss ich das vom TUV in der Zulassung Teil I eintragen lassen ?

Gruss
Michael
Zitieren
#2

Hallo Michael

Welche Felgen willst du fahren?

Wer nur in die Fussstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren.
[SIGPIC][/SIGPIC]
Zitieren
#3

VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 geht nicht da der Abrollumfang nicht paßt, gehen würde:VA 235/45 R17 und HA 255/40 R17

Wer nur in die Fussstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren.
[SIGPIC][/SIGPIC]
Zitieren
#4

Hallo,

habe an 8.0 x 17 gedacht

Gruss
Micha
Zitieren
#5

Und wenn ich VA und HA 235/45 R17 mache ?
Zitieren
#6

Zum Beispiel Brabus 8x17 ET30 geht

Wer nur in die Fussstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren.
[SIGPIC][/SIGPIC]
Zitieren
#7

Hallo Scotty95 (Michael),

unter folgendem Link findest Du die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für den R129 welche eintragungsfrei sind.

http://wiki.mercedes-benz-classic.com/in...binationen


Dann gibt es im WWW noch einen Reifenrechner zur Kontrolle ob alles stimmt:

http://www.reifensuchmaschine.at/reifen_...echner.htm

LG Volker

Gruß

Volker


Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.
Zitieren
#8

SL Hubsi schrieb:VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 geht nicht da der Abrollumfang nicht paßt, gehen würde:VA 235/45 R17 und HA 255/40 R17

Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!

Scotti95 schrieb:Muss ich das vom TUV in der Zulassung Teil I eintragen lassen ?

Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.


Angehängte Dateien
.pdf SL_Klasse_Typ_129_080919.pdf Größe: 516.95 KB  Downloads: 61

Gruß, Thomas
Zitieren
#9

SL-BB schrieb:Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.

Verstehe ich jetzt nicht? In den Unterlagen von Mercedes steht:

"Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."

LG Volker

Gruß

Volker


Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.
Zitieren
#10

SL-BB schrieb:Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!



Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.



Zu 1:
ASR steigt evtl. schon bei geringsten Abweichungen aus.
Ich fahre deshalb vorne und hinten 245/40R18.
So bleibt er auf der Hinterachse "agil".


Zu 2:
Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn die Reifengröße bereits
eingetragen ist und es sich um orig. DB-Felgen mit Freigabe oder
Felgen mit fahrzeugspezifischer ABE handelt.

So isses.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Mylex
30.05.21, 22:47
Letzter Beitrag von Raggna
05.05.19, 17:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste