SL Hubsi schrieb:VA 235/45 R17 und HA 245/45 R17 geht nicht da der Abrollumfang nicht paßt, gehen würde:VA 235/45 R17 und HA 255/40 R17
Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!
Scotti95 schrieb:Muss ich das vom TUV in der Zulassung Teil I eintragen lassen ?
Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Gruß, Thomas
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.14, 01:38 von SL-BB.)
SL-BB schrieb:Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Verstehe ich jetzt nicht? In den Unterlagen von Mercedes steht:
"Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."
LG Volker
Gruß
Volker
Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.
SL-BB schrieb:Warum soll das nicht gehen, wenn's in der Freigabebescheinigung steht?
245/45 R17 ist ja auch die Serienbereifung auf dem Mopf 2! Abweichung zu den 225/55 R16 sind ja auch nur 2 %!
Eine Vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich!
Mit dem Teilegutachten der Felgen gehst Du zum TÜV und lässt eine Änderungsabnahme machen.
Mit diesem Bericht gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt es in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen.
Zu 1:
ASR steigt evtl. schon bei geringsten Abweichungen aus.
Ich fahre deshalb vorne und hinten 245/40R18.
So bleibt er auf der Hinterachse "agil".
Zu 2:
Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn die Reifengröße bereits
eingetragen ist und es sich um orig. DB-Felgen mit Freigabe oder
Felgen mit fahrzeugspezifischer ABE handelt.