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Suerlänner schrieb:Wenn ich hier so einige Beiträge lese, habe ich ein Dejavu zu einem ehemaligen Member (SEC Fan) oder so.
Mag natürlich auch sein das ich mich irre 
Sauerländer haben ein feines Gespür.....
Den gibts hier immer noch. Hat nur einen anderen Username :verdaechtig:.
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R129-Forum
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Flyfisher schrieb:Echt jetzt? Für einen sehr kulanten Menschen sichert sich der Clemens aber ganz ordentlich ab...
CK-Cabrio: E-Verdecke
Wär mir persönlich zu heiss.
Viele Grüße
Christian
Dieser Gewährleistungsausschluß ist nichtig, von daher halb so wild...:kaf:
Was mich nach wie vor interessiert sind Praxiserfahrungen von Kunden.
Mir fällt auch gerade ein... braucht so ein CK-Verdeck nicht eine ABE?:frage:
Grüße
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Das CK-Verdeck gefällt mir auf den Bildern sehr gut.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.15, 21:48 von
32V.)
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Hallo,
Soweit ich das von den Bildern beurteilen kann:
Das einteilige Verdeck passt nicht zu den Proportionen des 129. Die C Säule ohne Dreickecksfernster wirkt viel zu wuchtig. Eine große "unbearbeitete" Fläche ist das Resultat und macht das Seitenteil insgesamt zu klobig bzw. asymmetrisch zum dem Rest des Wagens.
Ein endgültiges "Urteil" lässt aber so nicht fällen. Man mußte sich das mal live anschauen.
cheers
Jose
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Gewährleistungsausschluss bei einer Firma, die (hoffentlich) eine Rechnung legt, neue Sachen verkauft und montiert, gibt es natürlich in ganz Europa nicht, egal, ob er Lust dazu hat oder nicht. Aber probieren kann man ja alles.
Da er aber ja damit zugibt, dass Fehler passieren und er nur nicht dafür haften will, ist von solchen "Geschäften" dringend abzuraten.
Auch wenn klar ist, dass er vor Gericht den Kürzeren zieht, wäre es lang und stressig, sein Geld zurückzubekommen. Hände weg, gibt genügend andere Möglichkeiten!
Sepp
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Auch Porsche hat auf eine kleinere Heckscheibe umgestellt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.15, 21:48 von
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Naja...H-Kennzeichen ist ja noch 10 Jahre hin...von daher egal, aber ich denke ich werde lieber auf die schönere Optik verzichten und bei Bedarf wieder ein originales aufziehen lassen. Das ganze CK-Thema riecht ein bißchen zu sehr nach Ärger:hmm:
Grüße
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Harrie schrieb:Dieser Gewährleistungsausschluß ist nichtig, von daher halb so wild...:kaf:
Was mich nach wie vor interessiert sind Praxiserfahrungen von Kunden.
Mir fällt auch gerade ein... braucht so ein CK-Verdeck nicht eine ABE?:frage:
Hallo
Da du 2 Aussenspiegel hast darfst du hinten sogar alle 3 Scheiben weglassen .
(was ja keiner machen würde )
das zur ABE .
Zum generellen Gewährleistungsausschuß , er schliesst ja nur aus
daß wenn er ein neues Verdeck aufzieht und später sich ein Teil der
Hydraulik verabschiedet , er dafür nicht haften will
klingt eigentlich recht verständlich und nachvollziehbar.
Wenn ich in eine Werkstatt gehe und die Stabistange tauschen lasse,
gibt die auch keine Gewährleistung für die komplette Vorderachse über 2 Jahre ....
das wäre etwa dasselbe , so wie ich das verstehe
mfg
Peter
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auch wenn mir die Optik nicht besonders gefällt und die Sicht nach hinten rechts fehlt, die kleinen Scheiben nerven.
Ich habe neue drin, und schon wieder sind die böse geknickt, obwohl ich beim Öffnen immer händisch nachhelfe.
Gruß
Karl
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Das Verdeck kostet doch nicht so viel, dass man es nicht alle 10 Jahre erneuern könnte!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.15, 21:47 von
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