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XL-Andi schrieb:... nur schade das mann das Schild mit den 4 Schrauben befestigen muss.Gibt es keine kleinen Kennzeichenhalter ...
In diesem Zusammenhang könnte man nun mal ganz tief in die Klugscheißerkiste greifen und darauf hinweisen, dass Kennzeichenhalter vorne am Auto nicht erlaubt sind, weil laut StVZO, Teile die an einem Fahrzeug 'vorstehen' einen minimalen Radius von 5mm haben müssen damit keine Verletzungsgefahr besteht (Fußgängerschutz).
:echt:
Hält sich nur keiner dran ...
Beste Grüße
Winfried

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Hallo Winfried,
Zitat:...und darauf hinweisen, dass Kennzeichenhalter vorne am Auto nicht erlaubt sind, weil laut StVZO, Teile die an einem Fahrzeug 'vorstehen' einen minimalen Radius von 5mm haben müssen...
... Du weist Sachen...:eek:
Das haben die in der Fahrschule aber damals nicht gesagt:peitsch: und eine StVZO hab ich auch noch nicht Studiert

... sollte man mal machen...
lg poldi
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wusste ich garnicht Winfried,ich habe eins aus Kunststoff drunter damit ebend mein Schild heil bleibt.
Andreas
[SIGPIC][/SIGPIC]" alles wird gut "
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Hallo,
ich bin zwar - so nebenher erwähnt, auch Fahrlehrer - aber das war mir auch nicht bekannt. Muss im Paragraph 30 stehen, oder?? ...:kaf:
Gruß
Wolfgang
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.11, 08:31 von
Lupus.)
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... ich muss ja gestehen, ich kannte das bisher nur vom Hörensagen, hab' aber jetzt gerade mal geguckt.
Solche Weisheiten stehen wohl in irgendwelchen Anhängen zu §30c. Da findet man dann z.B. so was wie
Zitat:Wenn die Begrenzung der vorderen oder hinteren Stoßstange, die mit
der senkrechten Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses übereinstimmt,
eine harte Oberfläche hat, muss diese Fläche einen Abrundungsradius
von mindestens 5 mm an allen Punkten haben, die von
der Umrisslinie des Fahrzeugs bis 20 mm nach innen liegen, in allen
anderen Bereichen der Stoßstange muss der Abrundungsradius mindestens
2,5 mm betragen.
Damit dürfte dann ja alles klar sein ... :hihi:
Beste Grüße
Winfried

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Moin Winfried,
ach so, das meinst Du - ja klar:idiot: voll klar :hihi:
Gibt es hier einen Juristen der das auseinanderpflückt :frage:
lg poldi
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Hallo,
TheDude schrieb:Damit dürfte dann ja alles klar sein ...
Endlich, der Da Vinci Code.
Gruß
Andreas
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AndreasHannover schrieb:Hallo,
Endlich, der Da Vinci Code.
Gruß
Andreas
:hihi::hihi::hihi::hihi:
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Nette Paragraphen gibt es in Deutschland

hocking: :verdaechtig:
Was ist denn, wenn das Wechselkennzeichen kommt :knueppel: Ne, ne, die Kennzeichenhalterung
umschliesst das vordere Kennzeichen und ist deshalb festmontiert an der vorderen Stoßstange erlaubt. Hat ja auch abgerundete Kanten und schließt eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung durch überstehende/scharfe Teile/Kanten aus.
Kölsche Grüße
Dieter