Der Anspruch gegenüber der Versicherung ergibt sich eindeutig aus den Versicherungsbedingungen. Glasbruch ist dort ohne wenn und aber versichert d.h. egal aus welchem Grund der Glasbruch passiert. Auch der der Spannungsriss in der Windschutzscheibe ist versichert, der ebenfalls Verschleiss darstellen kann. Ich weiss deshalb garnicht was das soll, diejenigen die Ihre bezahlten Rechte in Anspruch nehmen immer in die moralisch verwerfliche Ecke zu stellen.
Was meinst du, wieviel du an Prämie mehr zahlst für alle die Unfallschäden die immer sehr grosszügig und ohne Skrupel von den Werkstätten berechnet werden, wenn es heisst ist ein unverschulderter Unfallschaden.
Der Rechnungsunterschiedsbetrag zwsichen einem selbst verschuldeten und somit selbst zu zahlenden Unfallschaden im Gegensatz zu einem unverschuldeten Unfallschaden beträgt bis zu 300 %.
Da würde ich dann mal die Moralkeule ansetzen.
Nochmal...die Versichereung zahlt nur das,, wofür sie sich laut Vertrag verpflichtet hat . Habe noch nie einen Pfenig mehr bekommen, im Gegenteil meistens versuchte in anderen Fällen die Versicherung mich zu bescheissen oder meine vermeintliche Unkenntnis der Rechtslage für sich auszunutzen .
Und dann schau noch mal in welchen Prunkbauten die Versicherungen heute alle von deinen "niedrigen" Prämien hausen, empfehle dir da besonders Düsseldorf und Frankfurt mal genauer anzusehen.
Was meinst du, wieviel du an Prämie mehr zahlst für alle die Unfallschäden die immer sehr grosszügig und ohne Skrupel von den Werkstätten berechnet werden, wenn es heisst ist ein unverschulderter Unfallschaden.
Der Rechnungsunterschiedsbetrag zwsichen einem selbst verschuldeten und somit selbst zu zahlenden Unfallschaden im Gegensatz zu einem unverschuldeten Unfallschaden beträgt bis zu 300 %.
Da würde ich dann mal die Moralkeule ansetzen.
.....das hat jetzt ja was von Kindergarten: "guck mal, der da macht das noch viel schlimmer!"
Ausserdem müsstest Du mir dann ja beipflichten, denn aus welchem Grund wird denn immer das ganze Heckteil für mindestens 1.500,- € getauscht, wenn nur die Scheiben kaputt sind???? Und die Scheiben bekommt man auch in sehr guter Qualität beim Sattler für´n Appel und´n Keks.
Im Grunde haben wir doch ähnliche Ansichten. Ich frage mich halt nur, warum man seine Versicherung überhaupt ins Boot holt. Die SB der TK liegt bei den meisten ja bei 150,- €. Mehr als 200,- € zahle ich bei meinem Sattler für neue Scheiben auch nicht, habe dafür aber keine elenden Schriftwechsel, Ärger, vertane Lebenszeit, etc.
Wenn vertraglich ein Anrecht auch auf Ersatz der Poly-Scheiben besteht, so ist es selbstverständlich in Ordnung, dieses Anrecht zu nutzen!!
Ich begreife nur grundsätzlich die Anspruchsdenke in Bezug auf offensichtliche Verschleißteile nicht!!!!!!
Bei mir fängt die Fahrersitzlehne langsam an, Verschleißerscheinungen zu zeigen - wer ersetzt mir die.....?
Hi, hört auf zu diskutieren :blabla: (wie kommt "Kuhsch.... aufs Dach?), jeder möge das tun was er möchte, die Versicherungen schenken uns bestimmt nichts.
Wo gibt es neue Scheiben um 200.-€ ?
Ja ganau , wo gibt es diese günstigen Scheibananbieter samt Einbau ?
Wenn du einen Sattler hast, der das so macht Gratulation, das macht aber sonst weit und breit keiner, deswegen zahlt die Versicherung auch genau das was alle anderen Sattler anbieten, das komplette hintere Teil.
Jeder Sattler hat beisher mitgeteilt, dass zum Scheiben einnähen, das Verdeck runter muss und dass das aufwendiger und teuer ist als alles
andere.
Du musst doch nicht davon ausgehen, dass alle die Arbeiten so anbieten wie es dein Ausnahmesattler macht und auch nicht jeder hat 150 Euro SB , ich nicht.
Also auch, wenn der letzte hier vor ~10 Jahren geschrieben hat.
Die VHV will, in meinem Fall ebenfalls nicht bezahlen. Zitat:
"""
Beim Öffnen u. Schließen des Verdecks ist der Schaden entstanden.
Das stellt einen sachgerechten Gebrauch der technischen Einrichtung Cabrio- Verdeck dar.
Wenn beim sachgerechten Gebrauch einer Sache Schäden entstehen, so liegt der
Verursachende Fehler bereits vor der Handlung vor.
Ausweislich der uns vorliegenden Bilder des Fahrzeugs ist erkennbar, daß der Schaden
durch Verschleiß des Materials verursacht wurde.
Und Verschleiß- Ermüdung des Materials- ist ein nicht erstattungspflichtiger Teilkasko-Glasbruchschaden.
(Verschleißschaden )
erazor schrieb:Also auch, wenn der letzte hier vor ~10 Jahren geschrieben hat.
Die VHV will, in meinem Fall ebenfalls nicht bezahlen. Zitat:
"""
Beim Öffnen u. Schließen des Verdecks ist der Schaden entstanden.
Das stellt einen sachgerechten Gebrauch der technischen Einrichtung Cabrio- Verdeck dar.
Wenn beim sachgerechten Gebrauch einer Sache Schäden entstehen, so liegt der
Verursachende Fehler bereits vor der Handlung vor.
Ausweislich der uns vorliegenden Bilder des Fahrzeugs ist erkennbar, daß der Schaden
durch Verschleiß des Materials verursacht wurde.
Und Verschleiß- Ermüdung des Materials- ist ein nicht erstattungspflichtiger Teilkasko-Glasbruchschaden.
(Verschleißschaden )