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GAT Kaltlaufregler Einbau M119
#1

Hallo, hat jemand einen Tipp, wo ich den KLR am vernünftigsten unterbringe? Rätsle noch über die optimale Position des GAT KLR. N` Bild wäre klasse.
Gruß
René
SL 500, 119 982 12 er Motor, FZ ist Bj 96 mit 235 KW
WDB1290671f143409
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#2

Moin Moin aus dem Norden

am besten provisorisch einbauen(egal wo) und nach dem Eintragen in irgend einer Schublade verschwinden lassen.

VG. Mathias
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#3

Du meinst, wieder ausbauen? Wieso? Ändert sich dadurch die motorcharacteristik?

Gesendet von meinem ZP999 mit Tapatalk
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#4

Meiner sitzt im Motorraum auf der Beifahrerseite in Richtung Windschutzscheibe unter der Abdeckung wo auch die anderen Steuergeräte sind.
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#5

@ René

Oben neben dem Filterkasten, von der Sicherungskastenseite aus, kann man gut das Steuergerät unterbringen.
Ich habe aber leider kein Foto davon...


@ Mathias

Wie kannst du sowas nur sagen. Ich sehe dahinten am Ende des Raumes schon Jemanden mit erhobenen Finger in deine Richtung laufen. Cool

@ Vince

Solch ein Eingriff ist immer blöde... Besonders fürs Motormanagment.
Und, was viel gravierender ist, dass Es eine mögliche Fehlerquelle ist.





Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

[IMGR]http://up.picr.de/24669553ys.jpg[/IMGR]
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#6

Der sollte doch EURO2 ab Werk haben?
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#7

Genau der hat doch Euro2. Was willst du dan KLR noch einbauen? Schwachsinn. Verkauf das Teil.
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#8

Ich wiederhole:
M119982 mit Motronic 1.0 hat EURO2 ab Werk ohne Kaltlaufregler,
jedenfalls bei Fahrzeugen mit europäischer Erstauslieferung.
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#9

@ Omerta.
Das heißt, man könne das ding einfach so ausbauen? Nur mal um zu sehen, ob ein unterschied zu merken ist?

Gesendet von meinem ZP999 mit Tapatalk
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#10

Könnte man...
Aber der Testlauf macht dann am meisten Sinn, wenn der Motor noch kalt ist.
Viele Startprobleme, oder schlechter Motorkaltlauf sind dann nach Ausbau/Deaktivierung wie von Zauberhand verschwunden...

Und natürlich, so gesetzestreu wie man ist, darf man dann nur auf abgesperrtem bzw der Öffentlichkeit nicht zugänglichem Grundstück machen.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist das dann nämlich verboten und es erlischt die Betriebserlaubnis.
Weil die Vorrausetzung für die Steuervergünstigung und der Schadstoffklasse nicht mehr gegeben ist.

Eigentlich braucht man Das nicht erwähnen, weil sich immer Alle an die Regeln halten. Cool





Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

[IMGR]http://up.picr.de/24669553ys.jpg[/IMGR]
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