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Hallo,
ich wollte zur Zurich Youngtimer Versicherung wechsel und hatte soweit alles klar zum Saisonwechsel gemacht. Sollte mit TK150 und VK1000 für 04-10 um die EUR 350,- kosten + Mitgliedschaft im 140er Club. Habe bei meinem Vertreter der AM angerufen und der sagte, was die können können wir schon lange. Zahle jetzt unter EUR 250,- für die gleiche Leistung.
Bernie
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.15, 15:17 von
McBernie.)
Moin Moin aus dem Norden
einige schreiben hier das bei ihrer Versicherung kein Wertgutachten gefordert wird. Was ist aber im Schadensfall ( Komplettverlust ) welchen Wert setzt die Versicherung dann an? Ich denke den niedrigsten den sie begründen können und das der Wagen top geflegt war wird dann nicht interessieren.
VG. Mathias
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Guten Morgen,
Mathias, das sehe ich genau so wie Du und das wurde mir von meiner Maklerin auch so bestätigt!
Aber sobald hier das Thema Gutachten aufkommt gibt es viele Gegenstimmen, die argumentieren, dass das Fahrzeug ja in Wirklichkeit weniger wert ist, das Gutachten zu positiv bewertet wird etc. und man Geld gespart hat für das Gutachten, weil die Versicherung das nicht braucht.
Was mein SL beim Verkauf bringt regelt nur der Markt und der entsteht aus Angebot und Nachfrage und würde momentan nicht die 19.000,- aus dem Wertgutachten bringen obwohl mein Fahrzeug mit 2+ bewertet wurde und sicher vom Zustand auch ist.
Meine Youngtimer-Versicherung berechnet den Beitrag nach dem Classic Data Gutachten. Dieses Gutachten kostet 150,- und ist aber auch im Schadensfall die Grundlage und das ist mir sehr wichtig und vermeidet grundlegende Diskussionen! Natürlich wird da im Schadensfall sicher auch nochmal genau hingeschaut, aber die Diskrepanz wird sicher kleiner sein.
Auf dieser Basis kostet mich die Versicherung bei Zürcher €505,- / fürs ganze Jahr und beinhaltet VK1.000,- und TK 150,- SB bei max 8.000km/Jahr.
Viele Grüße, Andreas
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OK
Aber was ist wenn in der Versicherungspolice steht:
Versicherungswert 20 000 Euro ?
Dies war der Wert der bei mir bei Vertragsabschluss meinerseits der Versicherung anhand des aktuellen Kaufvertrages und meiner eingesandten Fotos wohl auch so angenommen wurde.
Das eine Youngtimer/Oldtimer Versicherung nicht nach Listenpreis und dann dem Alter bzw dem so Restwert geht sollte doch selbtverständlich sein.
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Hallo zusammen,
was mich momentan umtreibt:
Ich habe meinen SL mit Wertgutachten für 23000 bei der ADAC Youngtimerversicherung Vollkasko versichert.
Ich gehe davon aus, wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre und es ist ein Totalschaden, dann bekomme ich den vereinbarten Betrag ersetzt. Schliesslich bezahle ich ja auch für diesn Betrag meine Beiträge.
So weit so gut, was passiert aber wenn mir ein anderer ins Auto fährt, er den Unfall also verschuldet. Was zahlt dann seine Haftpflicht? Sagt die dann: Was Sie mit dem ADAC vereinbart haben interessiert uns nicht, für uns ist das einfach ein altes Auto und diesen Wert ersetzen wir Ihnen.
Bei telefonischen Nachfragen beim ADAC zu diesem Thema hatte ich bisher niemanden gekriegt, der sich zu einer Aussage hinreisen konnte.
Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, daß ich in einem solchen Fall von meiner Vollkasko Vorleistung (also 23000) erwarten kann und daß es dann Sache meiner Versicherung sei, sich den Betrag von der gegnerischen Haftpflicht wieder zu holen.
Ich denke daß die Beantwortung dieser Frage einen großen Ausschlag bei der Bewertung der Sinnhaftigkeit einer Youngtimervollkasko mit Wertgutachten geben kann und freue mich auf Eure Einschätzungen. Vielleicht gibt es ja auch einen Fachmann hier der die Frage definitiv beantworten kann.
mfG
Thomas
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Ich kenne das nur aus dem Bekanntenkreis...
Fahrzeug mit Wertgutachten 36000€ Wert und von der eigenen Versicherung anerkannt.
Bei einem Unfall wurde das Fahrzeug zu einem Totalschaden und die Sache wurde zu einem ewigen Rechsstreit.
Es wurde von der "Verursacherversicherung" eine Summe angeboten, die sich an vergleichbaren Fahrzeugen in Gebrauchtbörsen orientiert.
Was natürlich abgelehnt wurde...
Nach fast 2 Jahren wurde sich dann auf 28000€ geeinigt, um es nicht noch länger in die Länge zu ziehen.
Der Richter sogar hatte gesagt, in der 2. Instanz, dass sich alles noch Jahre hinziehen kann. Weil die Versicherungen eigene Anwälte haben, und deshalb die Kosten egal sind.
Ich kenne auch nur den einen Fall...
Grüße...
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Danke für Deine Antwort.
Das sollte sich jeder, der mit einer solchen Vollkasko liebäugelt überlegen.
Man selbst fährt als "Liebhaber" seines alten Schätzchens doch eher vorsichtig.
Dadurch reduziert man das Risiko des Eigenverschuldens so weit es geht.
Wenn bei Fremdverschulden die Vollkasko nach Wertgutachten nichts bringt, ist die Wahrscheinlichkeit sie zu nutzen doch eher gering.
Ich werde mich mal nach dem Unterschied der Beiträge zur Telkasko erkundigen.
Ist dieser beträchtlich, werde ich die Vollkasko kündigen.
mfG
Thomas
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Aber nur zur Info...
Ich sprach von einem richtigem Wertgutachten, und nicht von einer Kurzbewertung ala "Classic Data".
Da wird es mit Sicherheit, Unterschiede geben vom Anspruch.
Grüße...
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ArgoC6 schrieb:Ich werde mich mal nach dem Unterschied der Beiträge zur Telkasko erkundigen.
Der ist sehr gering. Jenachdem wie hoch der Schadensfreiheitsrabatt ist, kann die VK günstiger sein als die TK.