andi-wü schrieb:Höhenschlag kann man durch auswuchten nicht beseitigen. Das einzig mögliche ist hier zu Matchen, also den Reifen zu drehen.
Wenn die Felge jedoch nur im inneren einen höhenschlag aufweist sollte dies keine Auswirkungen auf den Rest haben. Wichtig ist das die dort wo der Reifen am Ende mit der Wulst aufliegt rund läuft.
Ich denke auch das in der Produktion nicht nicht speziell auf einen Rundlauf im inneren der Felge geachtet wird, da dies ja keine Rolle spielt.
Neue mercedesfelgen haben in der Regel so gut wie keine Unwucht.
Wenn sie also an den felgenhörnern rundläuft sehe ich kein technisches Problem sie zu fahren.
Wenn er den höhenschlag im inneren nicht akzeptiert wird er sicher auch keine Reifen finden die für seine Begriffe rund laufen, weil ein bisschen höhenschlag hat einfach jeder Reifen
MfG Andreas.
Edit: du hast die felgen sicher privat verkauft und bist somit auch nicht der Rücknahme verpflichtet. Du kannst ihm aber freundlicher weise deine originalrechnung zukommen lassen, dann kann er die Reklamation selbst mit seiner mercedesvertretung klären.
Hallo Andi,
sorry, -aber das ist nach meiner Meinung ein bisschen "ebay-Juristerei"!
Wenn ich heute als Privatmann eine Sache verkaufe die sich als mangelhaft erweist, musss ich (nach BGB) sehr wohl dafür gerade stehen. (Versetze Dich mal in die Rolle des Anderen Vertragspartners, der nicht wenig Geld gelöhnt hat).
Es kommt jetzt (einen echten Mangel vorausgesetzt) darauf an, wie der Vetragspartner reagiert.
Mit MB kann der überhaupt nichts anfangen, da diese bei dem (2.) Geschäft kein direkter Vetragspartner waren.
Verklagt er den Hartmut, dann müsste dieser umgehend ein Verfahren gegen seinen Vetragspartner aus dem ersten Geschäft (MB) einleiten. Ansonsten kann es ihm passieren, dass er letztendlich zwischen allen Stühlen -und auf seinen unbrauchbaren Felgen- sitzt.
Das nur vorsorglich, -das muss ja nicht eskalieren.

Jetzt muss erst mal geklärt werden, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt.
Ich würde zu einer angesehenen größeren Reifen-Komplett-Firma gehen und dort um fachmännischen Rat bitten.
Liebe Grüße
Jochen:liebe2:
Sollten meine juristischen Einlassungen nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen, bin ich für eine Korrektur sehr dankbar (was sagst Du Volker??)