05.08.11, 16:57
Hallo :punk:,
...nur als kurze Ergänzung zu dem Thema Xenon-Nachrüstung beim Vormops:
Da ich den Einbau bereits vor gut 1 1/2 Jahren an meinem SL durchgeführt habe und seit dem "illegal" unterwegs war, habe ich meinen letzten Urlaubstag nun dazu genutzt die Nachrüstung zu legalisieren.
Ich war beim TÜV-Hessen auf der Prüfanlage in Hanau / Bruchköbeler Landstrasse. Es gab erst eine recht lange Diskussion, ob das denn nun eingetragen werden muss, oder eben nicht. Da ich auf eine Eintragung bestanden habe, schritt der Prüfer zu Abnahme. Einstellung der Scheinwerfer geprüft und gleich mehrfach die Funktion der ALWR getestet. Um sicher zu gehen, dass es sich bei den Scheinwerfern nicht um Billigkopien aus Taiwans-Tiefgaragen handelt kam dann folgende Eintragung dabei geraus:
Gut - Der Prüfer muss sich absichern - Verstehe ich - ...und ich habe den Krempel nun ebenfalls eingetragen - Das war mir wichtig. Ach so: Wie schon bei einem Gespräch mit meinem besten Freund (TÜV-Ingenieur) festgestellt, braucht man die Xenon-Nachrüstung nicht einzutragen, wenn man die ABE der ALWR im Fahrzeug mitführt. Da er und ich aber Diskussionen bei der nächsten Kontrolle oder der nächsten HU befürchten ist die Eintragung dann doch irgendwie "Pflicht".
Der Ing., der die Xenons nun eingetragen hat ist übrigens NICHT mein bester Freund - Nicht das jetzt jemand auf die Idee kommt, die Dinger sind ja nur eingetragen weil mein Kumpel Ing. ist.
LG Thomas :bier:
...nur als kurze Ergänzung zu dem Thema Xenon-Nachrüstung beim Vormops:
Da ich den Einbau bereits vor gut 1 1/2 Jahren an meinem SL durchgeführt habe und seit dem "illegal" unterwegs war, habe ich meinen letzten Urlaubstag nun dazu genutzt die Nachrüstung zu legalisieren.
Ich war beim TÜV-Hessen auf der Prüfanlage in Hanau / Bruchköbeler Landstrasse. Es gab erst eine recht lange Diskussion, ob das denn nun eingetragen werden muss, oder eben nicht. Da ich auf eine Eintragung bestanden habe, schritt der Prüfer zu Abnahme. Einstellung der Scheinwerfer geprüft und gleich mehrfach die Funktion der ALWR getestet. Um sicher zu gehen, dass es sich bei den Scheinwerfern nicht um Billigkopien aus Taiwans-Tiefgaragen handelt kam dann folgende Eintragung dabei geraus:
Gut - Der Prüfer muss sich absichern - Verstehe ich - ...und ich habe den Krempel nun ebenfalls eingetragen - Das war mir wichtig. Ach so: Wie schon bei einem Gespräch mit meinem besten Freund (TÜV-Ingenieur) festgestellt, braucht man die Xenon-Nachrüstung nicht einzutragen, wenn man die ABE der ALWR im Fahrzeug mitführt. Da er und ich aber Diskussionen bei der nächsten Kontrolle oder der nächsten HU befürchten ist die Eintragung dann doch irgendwie "Pflicht".
Der Ing., der die Xenons nun eingetragen hat ist übrigens NICHT mein bester Freund - Nicht das jetzt jemand auf die Idee kommt, die Dinger sind ja nur eingetragen weil mein Kumpel Ing. ist.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik 
