13.03.11, 02:42
Hi auch Thomas,
Ich habe mich auch Monate lang mit der Frage beschäftigt allerdings bei Fahrwerksteilen.
Am Ende bin ich zum Entschluß gekommen das zu lassen.
Warum:frage:
- Die Pulverbeschichtung trägt ca. 0,3 mm auf (was bei Felgen nicht sehr wichtig ist) bei Fahrwerksteilen schon - wenn da noch Lager eingepresst werden.
- Die Pulverbeschichtung geht mit Metallen keine homogene Verbindung ein (es ist ein Überzug). Solllte dieser irgenwo verletzt sein, wird sich von dort aus das Ganze mehr oder weniger lösen.
Im Bezug auf Felgen:
Am Kugelbund der Schrauben sollte keine Beschichtung stattfinden da sonst das vorgeschriebene Drehmoment im Dauergebrauch verloren geht (die Pulverbeschichtung weicht dem Druck) Es sind also von Anfang an "offene Stellen" in der Beschichtung die sich im Laufe der Zeit vergrößern. Vorbeugen kann man das mit Komplettbeschichtung... Kurz gesagt: sollte der TÜV das sehen, wird er Dir sagen daß eine Unterlegscheibe aus Plastik an den Radschrauben nicht zulässig ist....Da fährst Du auch nicht mehr vom Hof...:hmm:
lg poldi
Ich habe mich auch Monate lang mit der Frage beschäftigt allerdings bei Fahrwerksteilen.
Am Ende bin ich zum Entschluß gekommen das zu lassen.
Warum:frage:
- Die Pulverbeschichtung trägt ca. 0,3 mm auf (was bei Felgen nicht sehr wichtig ist) bei Fahrwerksteilen schon - wenn da noch Lager eingepresst werden.
- Die Pulverbeschichtung geht mit Metallen keine homogene Verbindung ein (es ist ein Überzug). Solllte dieser irgenwo verletzt sein, wird sich von dort aus das Ganze mehr oder weniger lösen.
Im Bezug auf Felgen:
Am Kugelbund der Schrauben sollte keine Beschichtung stattfinden da sonst das vorgeschriebene Drehmoment im Dauergebrauch verloren geht (die Pulverbeschichtung weicht dem Druck) Es sind also von Anfang an "offene Stellen" in der Beschichtung die sich im Laufe der Zeit vergrößern. Vorbeugen kann man das mit Komplettbeschichtung... Kurz gesagt: sollte der TÜV das sehen, wird er Dir sagen daß eine Unterlegscheibe aus Plastik an den Radschrauben nicht zulässig ist....Da fährst Du auch nicht mehr vom Hof...:hmm:
lg poldi

