10.03.11, 09:00
... ich muss ja gestehen, ich kannte das bisher nur vom Hörensagen, hab' aber jetzt gerade mal geguckt.
Solche Weisheiten stehen wohl in irgendwelchen Anhängen zu §30c. Da findet man dann z.B. so was wie
Beste Grüße
Winfried
Solche Weisheiten stehen wohl in irgendwelchen Anhängen zu §30c. Da findet man dann z.B. so was wie
Zitat:Wenn die Begrenzung der vorderen oder hinteren Stoßstange, die mitDamit dürfte dann ja alles klar sein ... :hihi:
der senkrechten Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses übereinstimmt,
eine harte Oberfläche hat, muss diese Fläche einen Abrundungsradius
von mindestens 5 mm an allen Punkten haben, die von
der Umrisslinie des Fahrzeugs bis 20 mm nach innen liegen, in allen
anderen Bereichen der Stoßstange muss der Abrundungsradius mindestens
2,5 mm betragen.
Beste Grüße
Winfried
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