12.02.11, 19:34 
		
	
	
		Lieber Hartmut,
 
für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO brauchst Du eine Herstellerbescheinigung.
 
Da ich schon mehrfach danach gefragt wurde, hier noch mal Details:
 
---gelöscht---
 
Schick ihm eine Kopie
 
- der zollamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- des original Title (oder heißt das im UK anders?)
- deines Personalausweises
- deine EMailadresse
 
und Du hast den Schrieb ruckzuck als PDF vorliegen, das Original folgt innerhalb von max. zwei Tagen.
Der TÜV war mit PDF-Ausdrucken zufrieden.
 
Herr xxxxx arbeitet schnell, aber nicht kostenlos: 100 € zzgl. MwSt.
 
VG Jürgen
	
	
	
	
	
für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO brauchst Du eine Herstellerbescheinigung.
Da ich schon mehrfach danach gefragt wurde, hier noch mal Details:
---gelöscht---
Schick ihm eine Kopie
- der zollamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- des original Title (oder heißt das im UK anders?)
- deines Personalausweises
- deine EMailadresse
und Du hast den Schrieb ruckzuck als PDF vorliegen, das Original folgt innerhalb von max. zwei Tagen.
Der TÜV war mit PDF-Ausdrucken zufrieden.
Herr xxxxx arbeitet schnell, aber nicht kostenlos: 100 € zzgl. MwSt.
VG Jürgen

 Gallery
Gallery
