08.11.10, 17:54
http://formulare.landkreis-muenchen.de/c...ORMID=2090
Beachte Punkt 2.1
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass rote Kennzeichen nur für "VERKEHRSSICHERE" Fahrzeuge verwendet werden dürfen !
Gruß,
Patrick
PS: Ich kenne das so seit mindestens 2006
Beachte Punkt 2.1
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass rote Kennzeichen nur für "VERKEHRSSICHERE" Fahrzeuge verwendet werden dürfen !
Gruß,
Patrick
PS: Ich kenne das so seit mindestens 2006
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