14.08.10, 22:54
Hi,
hm, bin jetzt ein wenig skeptisch geworden. Ja, hast recht, Fahrzeug wurde beim Besagten in Ketsch gekauft.Habe zwar einen Kaufvertrag abgeschlossen jedoch als Pfand eine kleine Münzsammlung hinterlegt, da ich ja in der Nacht von Sonntag auf Montag nach Kroatien fahre und die Bankformalitäten erst nach meiner Rückkehr machen bzw. erledigen wollte.
Hat mir aufgrund dessen (Hinterlegung kleiner Münzsammlung) den
- Fahrzeugbrief,
- Fahrzeugschein,
- Tüvgutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis,
- Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung
vorläufig ausgehändigt, da ich dieses Fahrzeug ja nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub (Kroatien) anmelden wollte. Fahrzeug steht aber noch bei ihm. Wollte es dann auch später (2.Septemberwoche) abholen
Wie lange habe ich Zeit von diesem Kaufvertrag zurückzutreten ? Müsste dies dann evtl. noch am Sonntag erledigen.
Wäre ja dann arglistige Täuschung und Betrug !!! Und sollte dies so sein, gibt es meines Erachtens auch keine Beachtung einer Gewährleistungsfrist welche evtl. dann dann zum Tragen kommen sollte. Händler müsste daher auch den Wagen (bzw. Kaufvertrag) zurück nehmen.
Wer kann dies so bestätigen !!!!!
Gruß
Egon
hm, bin jetzt ein wenig skeptisch geworden. Ja, hast recht, Fahrzeug wurde beim Besagten in Ketsch gekauft.Habe zwar einen Kaufvertrag abgeschlossen jedoch als Pfand eine kleine Münzsammlung hinterlegt, da ich ja in der Nacht von Sonntag auf Montag nach Kroatien fahre und die Bankformalitäten erst nach meiner Rückkehr machen bzw. erledigen wollte.
Hat mir aufgrund dessen (Hinterlegung kleiner Münzsammlung) den
- Fahrzeugbrief,
- Fahrzeugschein,
- Tüvgutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis,
- Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung
vorläufig ausgehändigt, da ich dieses Fahrzeug ja nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub (Kroatien) anmelden wollte. Fahrzeug steht aber noch bei ihm. Wollte es dann auch später (2.Septemberwoche) abholen
Wie lange habe ich Zeit von diesem Kaufvertrag zurückzutreten ? Müsste dies dann evtl. noch am Sonntag erledigen.
Wäre ja dann arglistige Täuschung und Betrug !!! Und sollte dies so sein, gibt es meines Erachtens auch keine Beachtung einer Gewährleistungsfrist welche evtl. dann dann zum Tragen kommen sollte. Händler müsste daher auch den Wagen (bzw. Kaufvertrag) zurück nehmen.
Wer kann dies so bestätigen !!!!!
Gruß
Egon

