09.07.10, 11:14
Hallo zusammen,
meines Wissens ist das mit der Teilkasko so: wenn es bedingt durch Unfall (klar definiert) oder Diebstahl zu Glasschäden kommt, so sind diese Schäden über die TK abgedeckt. Bei Diebstahl bedeutet dies, dass ein FEST installiertes Teil entwendet wird. Werden Schäden durch Vandalismus zerstört, so wäre dies über die VK abgedeckt (jmd. zerschneitet einem die Scheibe aus Boshaftigkeit). Schäden über die VK führen allerdings zu einer Höhergruppierung in der Schadensfreiheitklasse, was bei der TK nicht existiert. Ich denke ein "Glasbruch" bei einer Heckscheibe im Cabrio als Verschleiss ist gleichzusetzen mit mit Blindwerden einer Frontscheibe (beides Alterserscheinungen) und daher an sich primär kein TK-Schaden.
Vielleicht wollte Alex das ja zum Ausdruck bringen. Ich glaube nicht, dass er jemanden öffentlich des Betrugs bezichtigen wollte.
VG
Christian
meines Wissens ist das mit der Teilkasko so: wenn es bedingt durch Unfall (klar definiert) oder Diebstahl zu Glasschäden kommt, so sind diese Schäden über die TK abgedeckt. Bei Diebstahl bedeutet dies, dass ein FEST installiertes Teil entwendet wird. Werden Schäden durch Vandalismus zerstört, so wäre dies über die VK abgedeckt (jmd. zerschneitet einem die Scheibe aus Boshaftigkeit). Schäden über die VK führen allerdings zu einer Höhergruppierung in der Schadensfreiheitklasse, was bei der TK nicht existiert. Ich denke ein "Glasbruch" bei einer Heckscheibe im Cabrio als Verschleiss ist gleichzusetzen mit mit Blindwerden einer Frontscheibe (beides Alterserscheinungen) und daher an sich primär kein TK-Schaden.
Vielleicht wollte Alex das ja zum Ausdruck bringen. Ich glaube nicht, dass er jemanden öffentlich des Betrugs bezichtigen wollte.
VG
Christian

