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Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen ...
#1

Hallo Forumsmitglieder

nachdem ich nun endlich meinen SL aus USA auf deutsche TüV-Normen umgerüstet habe, bin ich guten Glaubens und bei dem Wetter mit einem breiten Grinsen bei unseren lieben technischen Trockenschwimmern :-P vorgefahren. Nachdem der nette Onkel tief Luft geholt hatte und nach langem Suchen einfach nichts fand, fing er an die felgen abzuschrauben :confused::confused::confused:.
Je mehr seine Miene sich erhellte, um so mehr verfinsterte sich meine ...

Der Untersuchungsbericht liest sich wie folgt:

-Fahrwerksfedern vorn geändert, Abnahme nach STVZO erforderlich ...
und hinten ohne Gutachten, ggf. zurückrüsten
(die Änderung vorn - der Vorbesitzer hat die Federn gelb lackiert. Vielleicht ist der Wagen dadurch aerodynamischer :hihi:
Hinten ohne Gutachten ?? Wußte gar nicht, dass man für die Originalen ein Gutachten braucht ???

Naja - nun zum eigentlichen Problem, wo ich eure Hilfe brauche:

- Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen

Es handelt sich um original AMG Felgen in den Größen
Voderachse - 8,5 J x 18 ET 44 AMG-Nr. 220 401 0802 (2002)
Hinterachse - 9,5 J x 18 ET 46 AMG-Nr. 220 401 0902 (2102)
natürlich mit Distanzscheiben. Nichts schleift, alles paßt.

Wie bis jetzt rausgefunden handelt es sich um Felgen für die S-Klasse von 98 bis 2002.
Der nette onkel würde sie mir evtl. auch eintragen, aber er bräuchte ein Schreiben bzw. Gutachten von oder über AMG, in dem die Traglast dieser Felgen bestätigt wird.

Hat jemand von Euch eine Idee oder weiß wo man soetwas bekommt :confused:

Vielen Dank schon mal im voraus !

Gruß,
Norbert
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