21.12.09, 18:14
sternenmann schrieb:Das interessanteste war aber, das die angabe "Unfallfrei" rein rechtlich nur
über den Zeitraum des eigenbesitzes gilt.
Das bedeutet also, daß sich das "Unfallfrei" in Kaufverträgen lediglich auf die Zeit des Eigenbesitzes erstreckt? Kaum zu glauben... Und daß davon auch noch die Rechtsprechung ausgeht...
Wenn der Verkäufer im Vertrag "Unfallfrei" ankreuzt, dann gehe ich davon aus, daß es sich auf die gesamte Lebenszeit des Fahrzeugs erstreckt und nicht nur auf die Zeit, wo er der KFZ-Halter war! Dann fügt man bspw. den Passus "Keine Unfallschäden während meiner Haltezeit" oder dergleichen zu.
Dann hast Du ja noch Glück gehabt, die Kiste vom Hof bekommen zu haben!
Gruß
Christian

