12.11.20, 15:18
Um noch einen Gedanken für einen Kniff zur Erlangung eines kleinen Kennzeichens einzubringen:
Seit Anfang des Jahres kann man das Kennzeichen des vorherigen Halters aus einem anderen Landkreis/Bundesland übernehmen, sofern ein Halterwechsel erfolgt und das Fahrzeug nicht stillgelegt ist.
Ich hab meinen aus Erlangen mit Zulassung und Kennzeichen des Vorbesitzers zu uns nach Mittelsachsen überführt und wurde auf der Zulassungsstelle explizit gefragt, ob ich das alte Kennzeichen behalten wolle.
Da bleiben sogar die Plaketten des alten Zulassungsbezirks dran und sofern die betreffende Zulassungsstelle die Kennzeichen beim Halterwechsel nicht sehen will, respektive die bestehenden Kennzeichen akzeptiert, fiele mir da schon was ein......
Gruß
Matthias
Seit Anfang des Jahres kann man das Kennzeichen des vorherigen Halters aus einem anderen Landkreis/Bundesland übernehmen, sofern ein Halterwechsel erfolgt und das Fahrzeug nicht stillgelegt ist.
Ich hab meinen aus Erlangen mit Zulassung und Kennzeichen des Vorbesitzers zu uns nach Mittelsachsen überführt und wurde auf der Zulassungsstelle explizit gefragt, ob ich das alte Kennzeichen behalten wolle.
Da bleiben sogar die Plaketten des alten Zulassungsbezirks dran und sofern die betreffende Zulassungsstelle die Kennzeichen beim Halterwechsel nicht sehen will, respektive die bestehenden Kennzeichen akzeptiert, fiele mir da schon was ein......
Gruß
Matthias

