09.02.16, 21:51
Hallo Michael.
Wichtig ist, dass Du den "Auslieferungszustand" ja jederzeit wieder herstellen kannst; Du hast die Geräte ja noch und ich würde sie auch nicht weggeben.
Demnach würde ich die neuzeitlichen Geräte auch verbaut lassen (wenn Du damit zufrieden bist) und keinesfalls an den alten Originalteilen irgendwas technisch verändern. Andernfalls wäre das - streng genommen - ja auch eine Veränderung, die in den Augen Deines Gutachters nicht mehr zeitgenössisch ist.
Insgesamt glaube ich, dass der gute.Mann dem Thema Radio ein wenig zuviel Bedeutung beimisst.
Gruss
Chris :bier:
Wichtig ist, dass Du den "Auslieferungszustand" ja jederzeit wieder herstellen kannst; Du hast die Geräte ja noch und ich würde sie auch nicht weggeben.
Demnach würde ich die neuzeitlichen Geräte auch verbaut lassen (wenn Du damit zufrieden bist) und keinesfalls an den alten Originalteilen irgendwas technisch verändern. Andernfalls wäre das - streng genommen - ja auch eine Veränderung, die in den Augen Deines Gutachters nicht mehr zeitgenössisch ist.
Insgesamt glaube ich, dass der gute.Mann dem Thema Radio ein wenig zuviel Bedeutung beimisst.
Gruss
Chris :bier: