15.11.15, 23:03
Könnte man...
Aber der Testlauf macht dann am meisten Sinn, wenn der Motor noch kalt ist.
Viele Startprobleme, oder schlechter Motorkaltlauf sind dann nach Ausbau/Deaktivierung wie von Zauberhand verschwunden...
Und natürlich, so gesetzestreu wie man ist, darf man dann nur auf abgesperrtem bzw der Öffentlichkeit nicht zugänglichem Grundstück machen.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist das dann nämlich verboten und es erlischt die Betriebserlaubnis.
Weil die Vorrausetzung für die Steuervergünstigung und der Schadstoffklasse nicht mehr gegeben ist.
Eigentlich braucht man Das nicht erwähnen, weil sich immer Alle an die Regeln halten.
Grüße...
Aber der Testlauf macht dann am meisten Sinn, wenn der Motor noch kalt ist.
Viele Startprobleme, oder schlechter Motorkaltlauf sind dann nach Ausbau/Deaktivierung wie von Zauberhand verschwunden...
Und natürlich, so gesetzestreu wie man ist, darf man dann nur auf abgesperrtem bzw der Öffentlichkeit nicht zugänglichem Grundstück machen.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist das dann nämlich verboten und es erlischt die Betriebserlaubnis.
Weil die Vorrausetzung für die Steuervergünstigung und der Schadstoffklasse nicht mehr gegeben ist.
Eigentlich braucht man Das nicht erwähnen, weil sich immer Alle an die Regeln halten.

Grüße...

