02.10.15, 21:03
Hallo zusammen,
was mich momentan umtreibt:
Ich habe meinen SL mit Wertgutachten für 23000 bei der ADAC Youngtimerversicherung Vollkasko versichert.
Ich gehe davon aus, wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre und es ist ein Totalschaden, dann bekomme ich den vereinbarten Betrag ersetzt. Schliesslich bezahle ich ja auch für diesn Betrag meine Beiträge.
So weit so gut, was passiert aber wenn mir ein anderer ins Auto fährt, er den Unfall also verschuldet. Was zahlt dann seine Haftpflicht? Sagt die dann: Was Sie mit dem ADAC vereinbart haben interessiert uns nicht, für uns ist das einfach ein altes Auto und diesen Wert ersetzen wir Ihnen.
Bei telefonischen Nachfragen beim ADAC zu diesem Thema hatte ich bisher niemanden gekriegt, der sich zu einer Aussage hinreisen konnte.
Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, daß ich in einem solchen Fall von meiner Vollkasko Vorleistung (also 23000) erwarten kann und daß es dann Sache meiner Versicherung sei, sich den Betrag von der gegnerischen Haftpflicht wieder zu holen.
Ich denke daß die Beantwortung dieser Frage einen großen Ausschlag bei der Bewertung der Sinnhaftigkeit einer Youngtimervollkasko mit Wertgutachten geben kann und freue mich auf Eure Einschätzungen. Vielleicht gibt es ja auch einen Fachmann hier der die Frage definitiv beantworten kann.
was mich momentan umtreibt:
Ich habe meinen SL mit Wertgutachten für 23000 bei der ADAC Youngtimerversicherung Vollkasko versichert.
Ich gehe davon aus, wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre und es ist ein Totalschaden, dann bekomme ich den vereinbarten Betrag ersetzt. Schliesslich bezahle ich ja auch für diesn Betrag meine Beiträge.
So weit so gut, was passiert aber wenn mir ein anderer ins Auto fährt, er den Unfall also verschuldet. Was zahlt dann seine Haftpflicht? Sagt die dann: Was Sie mit dem ADAC vereinbart haben interessiert uns nicht, für uns ist das einfach ein altes Auto und diesen Wert ersetzen wir Ihnen.
Bei telefonischen Nachfragen beim ADAC zu diesem Thema hatte ich bisher niemanden gekriegt, der sich zu einer Aussage hinreisen konnte.
Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, daß ich in einem solchen Fall von meiner Vollkasko Vorleistung (also 23000) erwarten kann und daß es dann Sache meiner Versicherung sei, sich den Betrag von der gegnerischen Haftpflicht wieder zu holen.
Ich denke daß die Beantwortung dieser Frage einen großen Ausschlag bei der Bewertung der Sinnhaftigkeit einer Youngtimervollkasko mit Wertgutachten geben kann und freue mich auf Eure Einschätzungen. Vielleicht gibt es ja auch einen Fachmann hier der die Frage definitiv beantworten kann.
mfG
Thomas
FIN: WDB 129066 1 F 045853

