19.12.13, 15:01
Ja, Thomas, da hast du auch Recht. Aber diese ABE-Nr. F142 verweist nur auf die unter dieser Nr. für die MB AG geführte ABE für das gesamte Fahrzeug der Baureihe 129. Müsste auch so in den alten Kfz-Briefen auf der vierten oder fünften Seite so stehen. Ob unter dieser Nr. auch noch andere Baureihen registriert sind, weiss ich nicht. Jedenfalls gibt es für AMG-Felgen m.W. keine ABE.
Wenn du Felgen mit einer ABE speziell für dein Auto montieren würdest, würde auf der felge deutlich eine KBA-Nummer zu finden sein. Und in der ABE müsste dein Auto genannt sein. Wenn die Felgen dann ordnungsgemäß nach den Vorschriften in der ABE montiert wären, ist beim Betrieb deines Autos einfach nur die ABE mitzuführen. Zum TÜV musst du damit dann grundsätzlich nicht.
Bei dem TÜV-Gutachten reicht das Mitführen nicht, da ist eine Abnahme notwendig. Ob auch eine Eintragung notwendig ist, steht in dem Gutachten.
So ist das tatsächlich und ich weiss es aus früheren, langen Diskussionen mit den Herren von der Polizei.
Meine Spurplatten von h&r mussten nach dem Einbau auch noch vom TÜV abgenommen werden, da es keine ABE, sondern ein Gutachten gab. Eintragung in die Papiere aber erst bei nächster Gelegenheit notwendig. Bis zur Eintragung muss ich aber den Prüfbericht mitführen.
Ach so: die F142-Nr. findest du auch noch auf dem Typenschild vorn im Motorraum. Hat also wirklich nichts mit irgendwelchen Felgen zu tun.
Gruß Heinz
Wenn du Felgen mit einer ABE speziell für dein Auto montieren würdest, würde auf der felge deutlich eine KBA-Nummer zu finden sein. Und in der ABE müsste dein Auto genannt sein. Wenn die Felgen dann ordnungsgemäß nach den Vorschriften in der ABE montiert wären, ist beim Betrieb deines Autos einfach nur die ABE mitzuführen. Zum TÜV musst du damit dann grundsätzlich nicht.
Bei dem TÜV-Gutachten reicht das Mitführen nicht, da ist eine Abnahme notwendig. Ob auch eine Eintragung notwendig ist, steht in dem Gutachten.
So ist das tatsächlich und ich weiss es aus früheren, langen Diskussionen mit den Herren von der Polizei.
Meine Spurplatten von h&r mussten nach dem Einbau auch noch vom TÜV abgenommen werden, da es keine ABE, sondern ein Gutachten gab. Eintragung in die Papiere aber erst bei nächster Gelegenheit notwendig. Bis zur Eintragung muss ich aber den Prüfbericht mitführen.
Ach so: die F142-Nr. findest du auch noch auf dem Typenschild vorn im Motorraum. Hat also wirklich nichts mit irgendwelchen Felgen zu tun.
Gruß Heinz
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