22.10.13, 18:13
Zitat: Jamie
Ich frage mich, was macht eine Person zwischen einem ausparkenden Fahrzeug und einem gegeüberstehen geparkten Fahrzeug. Das ist immer ein einzukalkulierender Gefahrenbereich, der auch von einem 40-jährigen durch toten Winkel verursacht wird. Und muss man auch 2 Kleinkinder in diesen Gefahrenbereich einbringen oder hat man da als aufsichtsführende Person nicht eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten zu lassen? Fragen die ich auch nicht beantworten kann, die eine evtl. Vorverurteilung (zu alt) aber fraglich macht.
Ich frage mich, warst Du schon mal einkaufen, hast Du schon mal dein Auto auf einem gr. Parkplatz geparkt. Bis Du noch nie zur Seite gesprungen weil so ein Spinner schnell aus der Parklücke wollte.
Ich glaube nicht das die Frau auf den alten Opa gewartet hat, es war halt Pech mit traurigem Ausgang.
Ich frage mich, was macht eine Person zwischen einem ausparkenden Fahrzeug und einem gegeüberstehen geparkten Fahrzeug. Das ist immer ein einzukalkulierender Gefahrenbereich, der auch von einem 40-jährigen durch toten Winkel verursacht wird. Und muss man auch 2 Kleinkinder in diesen Gefahrenbereich einbringen oder hat man da als aufsichtsführende Person nicht eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten zu lassen? Fragen die ich auch nicht beantworten kann, die eine evtl. Vorverurteilung (zu alt) aber fraglich macht.
Ich frage mich, warst Du schon mal einkaufen, hast Du schon mal dein Auto auf einem gr. Parkplatz geparkt. Bis Du noch nie zur Seite gesprungen weil so ein Spinner schnell aus der Parklücke wollte.
Ich glaube nicht das die Frau auf den alten Opa gewartet hat, es war halt Pech mit traurigem Ausgang.

