12.08.13, 13:45
Hallo,
was ich gemacht habe, ist in der Tat unzulässig. Das Dimmen von Abblendlicht ist zwar nicht generell verboten (die relevante EU-Richtlinie sieht insoweit nur bestimme Lumen-Werte vor, die nicht unter- bzw. überschritten werden dürfen und die meistens mit funktionierendem Abblendlicht bei 80% gut erreicht werden, einige Hersteller machen das ab Werk so), allerdings fehlt der Anlage hier die erforderliche Typprüfung. Ich bin freilich Jurist und kann die Konsequenzen recht gut einschätzen - und damit leben. Der Versicherungsschutz entfällt damit ebenso wenig wie die Betriebserlaubnis. Wenns entdeckt wird, wird im schlimmsten Fall ein Bußgeld fällig.
Man muss selber wissen, was man will. Ich halte die Lösung für gut, aber das kann man natürlich auch anders sehen. Mir ging es in erster Linie darum, darüber zu informieren, dass sie technisch einwandfrei funktioniert und insbesondere die empfindliche Lampenüberwachung nicht anspricht. Davor hatte ich Bammel.
was ich gemacht habe, ist in der Tat unzulässig. Das Dimmen von Abblendlicht ist zwar nicht generell verboten (die relevante EU-Richtlinie sieht insoweit nur bestimme Lumen-Werte vor, die nicht unter- bzw. überschritten werden dürfen und die meistens mit funktionierendem Abblendlicht bei 80% gut erreicht werden, einige Hersteller machen das ab Werk so), allerdings fehlt der Anlage hier die erforderliche Typprüfung. Ich bin freilich Jurist und kann die Konsequenzen recht gut einschätzen - und damit leben. Der Versicherungsschutz entfällt damit ebenso wenig wie die Betriebserlaubnis. Wenns entdeckt wird, wird im schlimmsten Fall ein Bußgeld fällig.
Man muss selber wissen, was man will. Ich halte die Lösung für gut, aber das kann man natürlich auch anders sehen. Mir ging es in erster Linie darum, darüber zu informieren, dass sie technisch einwandfrei funktioniert und insbesondere die empfindliche Lampenüberwachung nicht anspricht. Davor hatte ich Bammel.

