12.08.13, 11:44
Hallo Thomas,
ist ja ne tolle Sache. Ist das denn jetzt so erlaubt?
Nach einem Informations-PDF vom ADAC aus 8/2010 sind Module, die das Abblendlicht dimmen nicht erlaubt.
hier der Auszug:
15.23.2000 - IN 26585 – STAND 08-2010
ADAC Fahrzeugtechnik
Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht
Seit 7. Februar 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeug- und
Transporter-Modellen Pflicht. Damit wird eine wichtige ADAC-Forderung
umgesetzt. Tagfahrleuchten (TFL) erzeugen keinen messbaren
Mehrverbrauch und überstrahlen schwächere Verkehrsteilnehmer wie
Fußgänger sowie Fahrrad- und Motorrad-Fahrer nicht. Tagfahrleuchten
sollten von einem Dämmerungssensor für das Fahrlicht ergänzt werden.
Bis alle Fahrzeuge Tagfahrleuchten haben, empfiehlt der ADAC
Abblendlicht auch am Tag.
Wie funktioniert es?
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die
Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht)
ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht
brennen.
Tagfahrleuchten unterscheiden sich vom Abblendlicht durch die deutlich geringere Stromaufnahme
(ca. acht bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und
Kennzeichenleuchten sowie Tacho- und Armaturenbeleuchtung), aber auch durch die völlig andere
Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten.
Vielmehr sollen untertags andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug
aufmerksam gemacht werden. Deshalb strahlen Tagfahrleuchten auch kontrolliert oberhalb der
Blendgrenze. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit
Abblendlicht beziehungsweise kann mit Fernlicht gefahren werden (außerhalb geschlossener
Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt). Idealerweise wird dieses automatisch per
Dämmerungssensor eingeschaltet.
Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden (LED) zeichnen sich durch den niedrigsten Stromverbrauch (ca.
vier Watt pro Leuchte) und die längste Lebensdauer aus (10.000 Stunden, das ist 30mal länger als
eine konventionelle Halogen-Lampe und entspricht ca. der Fahrzeug-Lebensdauer). Es gibt aber
auch spezielle Glühlampen für Tagfahrleuchten, die nach Herstellerangaben 8.000 Stunden halten
sollen.
Einzelne Hersteller aktivieren das Abblendlicht automatisch, sobald die Zündung an ist. Dies wird als
„Tagfahrlicht“ oder „Dauerfahrlicht“ bezeichnet, was leicht mit den speziellen Tagfahrleuchten
verwechselt werden kann. Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das Abblendlicht dimmen.
ist ja ne tolle Sache. Ist das denn jetzt so erlaubt?
Nach einem Informations-PDF vom ADAC aus 8/2010 sind Module, die das Abblendlicht dimmen nicht erlaubt.
hier der Auszug:
15.23.2000 - IN 26585 – STAND 08-2010
ADAC Fahrzeugtechnik
Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht
Seit 7. Februar 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeug- und
Transporter-Modellen Pflicht. Damit wird eine wichtige ADAC-Forderung
umgesetzt. Tagfahrleuchten (TFL) erzeugen keinen messbaren
Mehrverbrauch und überstrahlen schwächere Verkehrsteilnehmer wie
Fußgänger sowie Fahrrad- und Motorrad-Fahrer nicht. Tagfahrleuchten
sollten von einem Dämmerungssensor für das Fahrlicht ergänzt werden.
Bis alle Fahrzeuge Tagfahrleuchten haben, empfiehlt der ADAC
Abblendlicht auch am Tag.
Wie funktioniert es?
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die
Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht)
ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht
brennen.
Tagfahrleuchten unterscheiden sich vom Abblendlicht durch die deutlich geringere Stromaufnahme
(ca. acht bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und
Kennzeichenleuchten sowie Tacho- und Armaturenbeleuchtung), aber auch durch die völlig andere
Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten.
Vielmehr sollen untertags andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug
aufmerksam gemacht werden. Deshalb strahlen Tagfahrleuchten auch kontrolliert oberhalb der
Blendgrenze. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit
Abblendlicht beziehungsweise kann mit Fernlicht gefahren werden (außerhalb geschlossener
Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt). Idealerweise wird dieses automatisch per
Dämmerungssensor eingeschaltet.
Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden (LED) zeichnen sich durch den niedrigsten Stromverbrauch (ca.
vier Watt pro Leuchte) und die längste Lebensdauer aus (10.000 Stunden, das ist 30mal länger als
eine konventionelle Halogen-Lampe und entspricht ca. der Fahrzeug-Lebensdauer). Es gibt aber
auch spezielle Glühlampen für Tagfahrleuchten, die nach Herstellerangaben 8.000 Stunden halten
sollen.
Einzelne Hersteller aktivieren das Abblendlicht automatisch, sobald die Zündung an ist. Dies wird als
„Tagfahrlicht“ oder „Dauerfahrlicht“ bezeichnet, was leicht mit den speziellen Tagfahrleuchten
verwechselt werden kann. Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das Abblendlicht dimmen.
