15.03.13, 15:19
KaeptnNemo schrieb:Kurzzeitkennzeichen gelten NICHT im Ausland!Eigentlich sind Kurzzeit-Kennzeichen EU-weit gültig, das wird aber nicht von allen EU-Staaten juristisch so fixiert und von einigen toleriert (abhängig von den Herren in den Streifenwagen), lt. übereinstimmender Auskunft von ADAC und Zulassungsstellen. Siehe auch http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugk...cePageId=0 und dort "Kurzzeitkennzeichen im Ausland"
Was keinesfalls geht, ist das Verbringen eines Fahrzeugs mit Kurzzeit-Kennzeichen ins Ausland (da braucht's ein Zollkennzeichen) und das Rückholen mit roter Nummer.

