03.02.12, 10:40
Hallo Markus,
alle Fahrzeuge die entweder eine Erst- Zulassung nach dem 03.2010 haben, oder danach umgerüstet wurden, müssen eine Reinigungsanlage haben. Fahrzeuge die vor dem 04.2010 im Ausland schon mal zugelassen waren und vom Werk aus Xenon hatten, können hier mit einer Ausnahmegenehmigung
gefahren werden.
Wenn du dir also ain Fahrzeug kaufst was Erzulassung als Beispiel 1998 hat und du rüstest Xenon selber nach kannst du Pech haben das der Tüv sagt, das du eine Reinigungsanlage brauchst, das händelt aber jeder Tüv für sich selber.
Wenn es vom Werk aus schon war, dann greift beim Tüv die Verhälnismäßigkeit
und das Argument, das es Fahrzeuge da schon gegeben hat die Xenon ohne Reinigungsanlage gegeben hat.
Gruß
Henry
alle Fahrzeuge die entweder eine Erst- Zulassung nach dem 03.2010 haben, oder danach umgerüstet wurden, müssen eine Reinigungsanlage haben. Fahrzeuge die vor dem 04.2010 im Ausland schon mal zugelassen waren und vom Werk aus Xenon hatten, können hier mit einer Ausnahmegenehmigung
gefahren werden.
Wenn du dir also ain Fahrzeug kaufst was Erzulassung als Beispiel 1998 hat und du rüstest Xenon selber nach kannst du Pech haben das der Tüv sagt, das du eine Reinigungsanlage brauchst, das händelt aber jeder Tüv für sich selber.
Wenn es vom Werk aus schon war, dann greift beim Tüv die Verhälnismäßigkeit
und das Argument, das es Fahrzeuge da schon gegeben hat die Xenon ohne Reinigungsanlage gegeben hat.
Gruß
Henry

