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Tagfahrlichtmodul
#1

Moin,

wollte nur kurz von meinen Erfahrungen mit dem Tagfahrlichtmodul von daylightrunning berichten. ich habe mich dafür entschieden, weil es plug und play ist, keine Relais oder Kabel eingebaut werden müssen und ich es jederzeit spurlos zurückrüsten kann. Installation dauert in der Tat nur zwei Minuten und funktioniert prima. Auch das Lampenkontrollgerät spricht nicht an. Mit 79 Euro nicht billig, aber nach meiner Meinung angemessen.

Hier zwei Bilder

https://dl.dropboxusercontent.com/u/6295....46.46.jpg
https://dl.dropboxusercontent.com/u/6295....46.46.jpg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/6295....06.18.jpg
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#2

Hallo Thomas,

ist ja ne tolle Sache. Ist das denn jetzt so erlaubt?

Nach einem Informations-PDF vom ADAC aus 8/2010 sind Module, die das Abblendlicht dimmen nicht erlaubt.

hier der Auszug:

15.23.2000 - IN 26585 – STAND 08-2010
ADAC Fahrzeugtechnik
Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht
Seit 7. Februar 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeug- und
Transporter-Modellen Pflicht. Damit wird eine wichtige ADAC-Forderung
umgesetzt. Tagfahrleuchten (TFL) erzeugen keinen messbaren
Mehrverbrauch und überstrahlen schwächere Verkehrsteilnehmer wie
Fußgänger sowie Fahrrad- und Motorrad-Fahrer nicht. Tagfahrleuchten
sollten von einem Dämmerungssensor für das Fahrlicht ergänzt werden.
Bis alle Fahrzeuge Tagfahrleuchten haben, empfiehlt der ADAC
Abblendlicht auch am Tag.
Wie funktioniert es?
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die
Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht)
ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht
brennen.
Tagfahrleuchten unterscheiden sich vom Abblendlicht durch die deutlich geringere Stromaufnahme
(ca. acht bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und
Kennzeichenleuchten sowie Tacho- und Armaturenbeleuchtung), aber auch durch die völlig andere
Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten.
Vielmehr sollen untertags andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug
aufmerksam gemacht werden. Deshalb strahlen Tagfahrleuchten auch kontrolliert oberhalb der
Blendgrenze. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit
Abblendlicht beziehungsweise kann mit Fernlicht gefahren werden (außerhalb geschlossener
Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt). Idealerweise wird dieses automatisch per
Dämmerungssensor eingeschaltet.
Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden (LED) zeichnen sich durch den niedrigsten Stromverbrauch (ca.
vier Watt pro Leuchte) und die längste Lebensdauer aus (10.000 Stunden, das ist 30mal länger als
eine konventionelle Halogen-Lampe und entspricht ca. der Fahrzeug-Lebensdauer). Es gibt aber
auch spezielle Glühlampen für Tagfahrleuchten, die nach Herstellerangaben 8.000 Stunden halten
sollen.
Einzelne Hersteller aktivieren das Abblendlicht automatisch, sobald die Zündung an ist. Dies wird als
„Tagfahrlicht“ oder „Dauerfahrlicht“ bezeichnet, was leicht mit den speziellen Tagfahrleuchten
verwechselt werden kann. Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das Abblendlicht dimmen.
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#3

Moin Moin Günther
ich hab das so verstanden das das Abblendlicht nur automatisch angeschaltet wird nicht gedimmt.
Gruß von der Ostsee
Mathias:punk:
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#4

Moin Moin Mathias,

in der Bescheibung ist die Rede von verschiedenen Licheinstellungen bis hin zu 25%.

Okay, man kann auch 100% einstellen, ob das dann in Ordnung ist weiß ich nicht. Andereseits, wo kein Kläger ...

Sonst finde ich das Modul super, gerade bei uns wo viele Alleen sind, die sowieso zum einschalten des Lichts zwingen.
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#5

Hallo,

was ich gemacht habe, ist in der Tat unzulässig. Das Dimmen von Abblendlicht ist zwar nicht generell verboten (die relevante EU-Richtlinie sieht insoweit nur bestimme Lumen-Werte vor, die nicht unter- bzw. überschritten werden dürfen und die meistens mit funktionierendem Abblendlicht bei 80% gut erreicht werden, einige Hersteller machen das ab Werk so), allerdings fehlt der Anlage hier die erforderliche Typprüfung. Ich bin freilich Jurist und kann die Konsequenzen recht gut einschätzen - und damit leben. Der Versicherungsschutz entfällt damit ebenso wenig wie die Betriebserlaubnis. Wenns entdeckt wird, wird im schlimmsten Fall ein Bußgeld fällig.

Man muss selber wissen, was man will. Ich halte die Lösung für gut, aber das kann man natürlich auch anders sehen. Mir ging es in erster Linie darum, darüber zu informieren, dass sie technisch einwandfrei funktioniert und insbesondere die empfindliche Lampenüberwachung nicht anspricht. Davor hatte ich Bammel.
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#6

Hallo Thomas,

und wie sieht das jetzt bei Deinem SL aus ?:frage:
Ein Bildchen wäre schön...Confusedagnix:

Viele Grüße
Roland :drive:
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#7

Hallo Thomas,

sollte auch keine Kritik sein!
Ich finde die Lösung einfach genial, kein grosser Aufwand, keine Veränderung am Fahrzeug und ohne Probleme wieder zu entfernen.

Zu Deiner Frage Roland, am Fahrzeug verändert sich nichts.
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#8

nur der Vollständigkeit halber: Mit Xenon geht das nicht so ohne Weiteres
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#9

Gibt es denn auch eine Lösung für die Vormopf-Sicherungskästen (Torpedosicherungen)?

Gruß
Chris

Bzgl. Bußgeld... Wie hoch wäre das wohl? Mit oder ohne Punkten?
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#10

"Klugscheißmodus an"

Eigentlich sorgt solch ein Eingriff dafür, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
Ausgehend davon, dass das Modul keine ABE hat...

Im schlimmsten Fall, wenn ein besonders eifriger Dorfschutzmann das Fahrzeug kontrolliert, kann er dieses stilllegen. Denn die Zulassung ist nicht mehr gültig.

Aber Hand aufs Herz... Passiert eher nicht...

Wird wenn eine Mängelanzeige geben und gut. Im schlimmsten Fall Punkte.
Weill man ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt hat, welches nicht der Zulassung entsprochen hat... Blush

"Klugscheißmodus aus"




Grüße...
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