Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Welcher (KLR) Kaltlaufregler für welches Model?
#11

Der TÜV kontrolliert und bescheinigt den Einbau des KLR.
Das STVA trägt das anschließend in die Papiere ein und leitet es anschließend an den Zoll weiter, der dann den neuen Steuerbescheid verschickt.

Gruß

Rolf


R129 --> 500 SL
S210 --> E 430


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Zitieren
#12

was für Kosten kommen dann noch außer Kaufpreis und ggf. Kosten für den Einbau konkret auf einen zu?

was kostet der TÜV (Abnahme?), Eintragung?
hat hier jmd Erfahrungen damit`?

300 SL aus 1992 in bornit Metallic
Zitieren
#13

Omerta schrieb:Der Zoll treibt nur die Steuer ein. Smile





Grüße...

Hallo,
und genau da schließt sich der Kreis. Durch die Eintragung des KLR wird die KfZ-Steuer reduziert. Und wenn die Eintragung nur mit Originalpapieren erfolgen darf, ist dies eine Weisung des Finanzministerium, die durch den Zoll überwacht wird. Der Zoll ist in diesem Moment das Vollzugsorgan des FM.

Die Empfehlung mit dem Zoll ist deshalb nicht ganz unbegründet.

Gruss
Jamie

Gruss
Jamie

W209, der daily rocker
R170, das kleine schwarze meiner Frau
R129, der Anzug für sonnige Anlässe
Zitieren
#14

Ich habe schon bei einem Fahrzeug, bei einer Umschreibung nur mit Kopie, beim TÜV und STVA keinerlei Probleme gehabt.

Gruß

Rolf


R129 --> 500 SL
S210 --> E 430


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Zitieren
#15

Gleis3eck schrieb:Hallo,
und genau da schließt sich der Kreis. Durch die Eintragung des KLR wird die KfZ-Steuer reduziert. Und wenn die Eintragung nur mit Originalpapieren erfolgen darf, ist dies eine Weisung des Finanzministerium, die durch den Zoll überwacht wird. Der Zoll ist in diesem Moment das Vollzugsorgan des FM.

Die Empfehlung mit dem Zoll ist deshalb nicht ganz unbegründet.

Gruss
Jamie


Ich zweifel das sehr stakt an. Gibt es da eine Quelle für?

Denn der Zoll verfügt nicht über die Kompetenz, eine technische Änderung am Fahrzeug bzw des Motors von einem anerkannten Sachverständigen anzuzweifeln.
Auch ist beim Tüv so, dass dieser den Einbau des KLR anhand der Dokumente des Herstellers kontrolliert.
Man hat die Papiere entweder dabei, oder der Onkel Tüv schaut in seine Datenbank...

Es gibt auch noch die Möglichkeit, die Änderung durch einen Fachbetrieb bescheinigen zu lassen, und brauch somit nicht zum Tüv, zwecks Abnahme.

Und Wer sagt, dass eine ABE oder ein Gutachten als PDF, was dann ausgedruckt wird, kein Original ist? Smile
Heutzutage gibt es zu 99% Alles nur noch als PDF...





Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

[IMGR]http://up.picr.de/24669553ys.jpg[/IMGR]
Zitieren
#16

Das der Zoll (früher das Finanzamt) nicht unbedingt das anerkennt, was in der Zulassungsbescheinigung steht oder eingetragen wurde, grassiert zur Zeit in der US-Car Szene:
Sehr viele Pick-Up sind als Lkw zugelassen, werden aber seit einiger Zeit nur noch als Pkw besteuert. Das hat schon bei dem einen oder anderen zu blutigen Tränen geführt, der blauäugig sich ein solches Fahrzeug zugelegt hat und im Januar die Rechnung bekam. Beim Diesel sind da schnell einige tausend Euro Differenz möglich.

Und genau durch Deinen vorletzten Satz ist es (hoffentlich nicht generell sondern nur in Einzelfällen) zu Einschränkungen gekommen.
Zitieren
#17

Das liegt aber wohl daran, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass die "Ladefläche" größer sein muss, als die "Personenfläche".
Was dann wohl einige früheren Einstragungen für ungültig erklärt.
Sowas in der Art hat mir mal nen Amischrauber erklärt.
Aber auch hier entscheidet Das nicht der Zoll, sondern das Stva bzw der Tüv. Smile




Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

[IMGR]http://up.picr.de/24669553ys.jpg[/IMGR]
Zitieren
#18

Auch das( Ladenflächenregelung) nützt vielen nicht mehr, obwohl sich bei der Eintragung LKW nichts ändert, werden die Dinger als Pkw besteuert.
Will sagen, daß sich der Zoll nicht fest an die Eintragungen der Landratsbehörden bindet.
Zitieren
#19

Neben der Regelung mit der Ladefläche orientiert sich das Finanzamt (bisher) Zoll (heute) unabhägig von der 1/3 (Passagierraum) 2/3 (Ladefläche) Regelung auch an den Sitzen.
Hat man ne Doppelkabine (in der Regel 5 - 6 Sitze), interessiert es die Behörden nichtmehr, welche Ladefläche der Pickup hat, dann wird der einfach als Pkw gerechnet :traurig:

Gruß
Heinz
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Claus Td
22.12.14, 18:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste