06.10.08, 06:21
Hallo,
ein Abgasgutachten brauchst Du nicht, wenn Du ein sog. "Datenblatt" hast. Der nette Herr im blauem Kittel vom TÜV ist, wenn er denn gewillt ist, in der Lage darauf zuzugreifen. Hat er nicht so gute Laune besorgst Du Dir das Datenblatt z.B. beim Freundlichen (Mercedes-Händler) an der Ecke oder beim KBA. Beim TÜV Münster sitzt auch noch ein sehr hilfbereiter Mensch der Datenblätter verschickt.
Die Unterscheidung zwischen Umzugsgut und nicht Umzugsgut bei der Beleuchtung ist das Erste was ich höre. Solange
es eine Möglichkeit gibt das Seal-Beam-System der Amis gegen das asymetrische Licht Deutschlands, bzw. der EU zu tauschen, mußt Du tauschen - Und es gibt immer (!) eine. Seal-Beams sind hier nicht eintragungsfähig - Gibt es wirklich eine würde mich ein Auszug der Briefkopie sehr interessieren. Seitliche Begrenzungsleuchten können mittlerweile genehmigt werden - s. Saab, Volvo, BMW usw.
Die einzige Ausnahme von der Regel sind Fahrzeuge von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte, bzw. Fahrzeuge von amerikanischen Streitkräften selbst. Diese müssen hier in Deutschland auch zu einer technischen Untersuchung, die aber die Standards Amerikas zu Grunde legt.
Die Steuer und Zoll kann ich so bestätigen.
Ach so: Ich habe selber schon 3 Autos "von drüben" geholt. U.a. einen '59er Dodge Pikup mit 8,7 Liter V8 - Ein Mörderteil. Allerdings habe ich den inzwischen weiter verkauft - da hatte er aber eine deutsche Zulassung. Grund: Der Tankwart war immer so saufreundlich. Es gab Kaffee, Plätzchen und anderes Gebäck und das alles umsonst beim Tanken :ausflipp:
Mein Tip: Den Vogel mit roter Nummer oder Kurzzeitzulassung abholen und selber durch den TÜV bringen. O0
Gruß TT
ein Abgasgutachten brauchst Du nicht, wenn Du ein sog. "Datenblatt" hast. Der nette Herr im blauem Kittel vom TÜV ist, wenn er denn gewillt ist, in der Lage darauf zuzugreifen. Hat er nicht so gute Laune besorgst Du Dir das Datenblatt z.B. beim Freundlichen (Mercedes-Händler) an der Ecke oder beim KBA. Beim TÜV Münster sitzt auch noch ein sehr hilfbereiter Mensch der Datenblätter verschickt.

Die Unterscheidung zwischen Umzugsgut und nicht Umzugsgut bei der Beleuchtung ist das Erste was ich höre. Solange
es eine Möglichkeit gibt das Seal-Beam-System der Amis gegen das asymetrische Licht Deutschlands, bzw. der EU zu tauschen, mußt Du tauschen - Und es gibt immer (!) eine. Seal-Beams sind hier nicht eintragungsfähig - Gibt es wirklich eine würde mich ein Auszug der Briefkopie sehr interessieren. Seitliche Begrenzungsleuchten können mittlerweile genehmigt werden - s. Saab, Volvo, BMW usw.
Die einzige Ausnahme von der Regel sind Fahrzeuge von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte, bzw. Fahrzeuge von amerikanischen Streitkräften selbst. Diese müssen hier in Deutschland auch zu einer technischen Untersuchung, die aber die Standards Amerikas zu Grunde legt.
Die Steuer und Zoll kann ich so bestätigen.
Ach so: Ich habe selber schon 3 Autos "von drüben" geholt. U.a. einen '59er Dodge Pikup mit 8,7 Liter V8 - Ein Mörderteil. Allerdings habe ich den inzwischen weiter verkauft - da hatte er aber eine deutsche Zulassung. Grund: Der Tankwart war immer so saufreundlich. Es gab Kaffee, Plätzchen und anderes Gebäck und das alles umsonst beim Tanken :ausflipp:
Mein Tip: Den Vogel mit roter Nummer oder Kurzzeitzulassung abholen und selber durch den TÜV bringen. O0
Gruß TT
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik 


