02.05.10, 11:19
exi schrieb:Der Zustand des Fahrzeugs soll dem Original entsprechen!!
Nix Gasanlage.
Grüsse Andreas
Oder zeitgenössisches Tuning bzw. Umbauten. Das verbaute Zubehör muss aus der Zeit 10 Jahre nach Herstellung des Fahrzeuges verfügbar gewesen sein.
Ein Freund von mir hat einen BMW e24 Bj 76 erst letztes Jahr ohne Probleme bei der Dekra durch die Abnahme der H-Zulassung gebracht. Als Felgen hat er fette BBS RS1 mit goldenem Stern drauf, ein Spoilerpaket eines Tuners aus den 80igern, Domstrebe, Alpina Fahrwerk (tiefer gelegt), eine röhrende Abgasanlage und und und.
Alles zeitgenössische Umbauten also kein Problem. Er fragte bei der DEKRA wegen einer Gasanlage ob ihm die H-Zulassung aberkannt werden kann wenn er sowas einbaut aber die Antwort war "Nein, Gasanlagen gab es auch damals schon"
Auch beim Lack gibt es nur geringe Einschränkungen, es dürfen nur keine FlipFloplacke sein die es damals noch nicht gab.
Gruss
Stephan
Das spielt aber auch alles keine Rolle denn die ältesten R129 können Ihre H-Zulassung frühestens 2019 bekommen, den vergünstigten Steuersatz auf Autogas gibt es auf Sicher erstmal nur bis 2018 und wenn das nicht verlängert wird lohnt es danach eh nicht mehr. Eine Gasanlage wieder auszubauen ist auch kein Hexenwerk.
Gruss
Stephan

