30.01.15, 01:30
Dolly schrieb:Der Marktwert ist immer ein Händlerpreis.....
Hier noch kurz erwähnt - aus dem Versicherungdslatein:
Wiederherstellungswert = der Betrag, den ich aufwenden muss, den Wagen quasi neu aufzubauen
Wiederbeschaffungswert = der Betrag, den ich aufwenden muss, genau so einen Wagen, wie ich hatte (verunfallt oder gestohlen) in kurzer Zeit am Markt wieder zu beschaffen - damit ist dieser signifikant HÖHER als der
Marktwert - der Wert, zu dem ein Händler den Wagen einkaufen würde
Deshalb ist es sehr gut möglich oder sogar sehr logisch, dass der Wiederbeschaffungswert 35% höher als der Marktwert ist.
Alles klar?
Moin,
das würde mich mal ernsthaft interessieren wo Du diese Weisheiten her hast, steht es so in Deinen Versicherungsbedingungen?
mfg
Carsten
Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren...


