21.02.14, 13:59
ArgoC6 schrieb:Hallo zusammen (Update),
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Die abnehmbare Anhängerkupplung, die ich für den Motorradtransport gedacht hatte, musste ich abbestellen, weil der Hersteller die ABE für den 129er vom TÜV nicht beigebracht hat.
Vielleicht besser so, hätte bestimmt später auch Probleme bei einem eventuellen H-Kennzeichen gegeben.
Wobei ein Urlaub mit Alpenpässen (Harley für mich und SL für die Frau) schon fest eingeplant waren.................
Hallo Thomas und herzlich Willkommen hier.
AHK müssen schon lange nicht mehr vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Es muss allerdings eine jemals freigegebene und zulässige AHK für das betreffende Fahrzeug sein. Nur der fachgerechte Anbau wird gefordert.
Jeder TÜV-Prüfer kann im PC mittels der Nummern auf dem Typschilder der AHK nachschauen, ob diese für dieses Fahrzeug zulässig ist. Dann hat sichs schon bei der HU.
Zur H-Zulassung: Fahrzeugteile die es vom Hersteller oder deren Zulieferer zu der Zeit, als das Fahrzeug im Normalbetrieb lief, gab und auch im Alltagsverkehr gesehen wurden/werden, gefährten die H-Zulassung nicht.
129 Grüs-SL-e aus de Stuttgarter Ecke
Helmut

