12.10.12, 20:12
nirostaman schrieb:Schlachten ?
Mich würde jetzt mal interessieren , wie man als privater Halter sein Auto ausschlachten darf . Soweit ich weis , ist das verboten und mit hoher Geldstrafe behaftet .
Wie kann man das legal bewerkstelligen ?
..... in dem Du z.B. einen zertifizierten Verwertungsbetrieb eröffnest:kicher:.
Ne, Spass beiseite. Nüchtern hört sich das so an:
Wird ein Autowrack widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, wird der Halter ordnungsrechtlich belangt. Nach § 326 StGB stellt die illegale Altfahrzeugentsorgung einen Straftatbestand dar. Treten dabei umweltgefährdende Stoffe aus, können strafrechtlich relevante Fälle mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe geahndet werden. Daher verlangt die Zulassungsstelle vom letzten Halter nach Abmeldung seines Fahrzeugs einen Entsorgungsnachweis. Diese wird vom zertifizierten Verwertungsbetrieb ausgestellt und dokumentiert die fachgerechte Entsorgung des Altfahrzeugs. Wenn dieser nicht vorgelegt werden kann, gehen Ordnungsämter von illegaler Entsorgung (z.B. am Straßenrand) oder von illegaler "Mülllagerung" (auch in privaten Garagen, auch bei längerfristigen Restaurierungsvorhaben) aus.........so die rechtl. Verhältnisse.
(Quelle Wiki).
Bei längerfristigen Restaurierungen (die ja viele von uns in den nächsten Jahrzehnten mit Freude erwarten
) macht es deshalb Sinn, das Ordnungsamt beizeiten hierüber zu informieren. Ich denke nicht, dass ein stillgelegter R129 das Prädikat "Mülllagerung" verdient hat. Egal, wie sein Zustand auch beschaffen sein mag. In diesem Sinne,Gruss
-Chris-

