25.04.12, 20:43
Hallo Andreas,
aber in dem Teilegutachten steht, dass nach einer Umrüstung auf diese Sonderräder und Reifen bei diesem Fahrzeug eine unverzügliche Abnahme nach § 19 (3) 4 StVZO erforderlich ist, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt!?
Gruß Sixtus
aber in dem Teilegutachten steht, dass nach einer Umrüstung auf diese Sonderräder und Reifen bei diesem Fahrzeug eine unverzügliche Abnahme nach § 19 (3) 4 StVZO erforderlich ist, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt!?
Gruß Sixtus
